Kann man ohne einer Finanzierungsbestätigung an einer Zwangsversteigerung teilnehmen?

10 Antworten

Bitte nicht die Sicherheitsleistung mit dem möglichen Kaufpreis verwechseln.

Die Sicherheitsleistung (im Regelfall 10 % des Verkehrswertes) dient als Absicherung dafür, dass Bietinteressenten ein tatsächliches Interesse an dem Objekt haben und wenigsten Kosten beglichen werden können.

Weder das Versteigerungsgericht, noch die betreibenden Gläubiger interessiert es jedoch ob der Bieter sich das Objekt tatsächlich leisten kann oder ob die Finanzierung gesichert ist.

Ganz im Gegenteilt. Gibt ein Bieter ein gültiges Gebot ab und erhält den Zuschlag, wird er mit dem Zuschlagsbeschluß Eigentümer des ersteigerten Objektes. Bezahlt er nicht, wird der fehlende Betrag zzgl. Kosten und Zinsen als Zwnagssicherungshypothek erstrangig im Grundbuch eingetragen und die nicht befriedigten Gläubiger beantrage die Wiederversteigerung aus dieser Hypothek.

Somit wird aus dem Ersteigerer ein Vollstreckungsschuldnerschuldner

Mit dem Bundesbankscheck kennen sich nicht alle Banken aus. Das einfachste ist, du überweist die 10.400 € rechtzeitig (10 Tage) vor dem Termin an die zuständige Gerichtskasse. Solltest du nicht Meistbietender bleiben, erhälst du den Betrag zurück.


Einen Bundesbankscheck kann jede Bank ausstellen. Dieser darf aber nicht älter als 14 Tage sein, wenn ich mich nicht irre. eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft der Bank geht auch. Oder du zahlst es beim Amtsgericht bar ein. Nachteil ist, dass du das Geld nach der Versteigerung wieder beantragen musst (wenn du nicht ersteigert hast). Es wird nicht einfach zurück gezahlt ohne Aufforderung.

Teilnehmen kannst du immer. Bieten prinzipiell auch, jedoch wird sogut wie immer anschließend Sicherheit verlangt. Kannst du diese Sicherheitsleistung von in der Regel 10% nicht erbringen, wird das Gebot zurückgewiesen. Wenn du das Geld bar hast, dann kannst du es rechtzeitig vor dem Termin auf das Konto der Gerichtskasse einzahlen. Zum Termin nimmst du dann den Beleg mit.

Sie brauchen eine betätigten LZB-Schek oder die Bürgschft einer Bank in Höhe der 10 %-igen Garantie. Selbstverständlich können Sie die Garantieleistung rechtzeitig vor dem Termin auf das Konto des Amtsgerichtes einzahlen; damit gilt die Garatie ebenfalls als erbracht.