Zwangsversteigerung mögliche Situationen, Inhalt des Hauses

7 Antworten

"Denn so besteht ja immer noch ein Restrisiko, dass sie den Zuschlag nicht bekommen würde. Welche Situationen sind denn noch denkbar?"

Diesbezüglich musst du schon etwas konkreter werden.

"Was ist ausserdem mit den Inhalt des Hauses, sprich Möbel, Küche u.s.w, falls ich den Zuschlag bekommen würde"

Zubehör des Grundstücks wird mit Zuschlag Eigentum des Erstehers, genauso wie das Grundstück selbst. Bei Möbeln handelt es sich nicht um Zubehör, bei einer Küche kann es sich um Zubehör handeln.

"und sie diese noch nicht raus geräumt hat. Zum Beispiel am 1.November bekomme ich den Zuschlag. Darf die Frau überhaupt noch (ohne meine Zustimmt) in das Haus?"

Du bist mit Zuschlag Eigentümer, mit allen Rechten und Pflichten. Dazu gehört natürlich auch, dass du andere Personen von deinem Eigentum ausschließen kannst. Mit dem Zuschlagsbeschluss kannst du die Zwangsräumung durchführen lassen, wodurch du dich auch der zurückgelassenen Möbeln entledigen kannst.

"Hat sie ein Recht darauf irgendetwas raus zu räumen, denn soweit ich weiß, bekomme ich den Schlüssel ja ca. einen Monat nach der Zwangsversteigerung, weil es immer noch diese Einspruchszeit gibt??"

Einen Herausgabeanspruch hat sie natürlich, da es sich bei den Möbeln etc. um ihr Eigentum handelt. Der Zuschlagsbeschluss unterliegt auch dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde. Die Wirkung des Beschlusses tritt jedoch sofort und nicht erst mit Rechtskraft ein (es sei denn, es ist etwas anderes angeordnet).

Worauf ich hinaus will ist, warum die Frau nicht ihren Mann auszahlt, bzw. die Raten weiter übernimmt (der Mann will das Haus nicht). Würde sie über ausreichende Mittel verfügen, würde sie doch ihren Mann auszahlen und könnte weiter im Haus wohnen bleiben, ohne das Risiko der Zwangsversteigerung.

Sehe ich es richtig, dass die Frau aller Wahrscheinlichkeit nicht über ausreichende Mittel verfügt ihren Mann auszuzahlen bzw. sich anderweitig mit der Bank einigen kann?

Sprich sie muss aus finanzieller Not das Risiko der Zwangsversteigerung gehen?

@MASTERMORO

Es wird sich hierbei vermutlich um eine Teilungsversteigerung handeln. Beide Ehegatten werden wohl einen Miteigentumsanteil im Grundbuch eingetragen haben. Die Ursache der Einleitung dieses Verfahrens muss nicht unbedingt in einer wirtschaftliche Schwäche der Ehefrau liegen. Der Ehemann kann auch einfach (aus welchen Gründen auch immer) einem freihändigen Verkauf nicht zugestimmt haben. Dann bleibt meist nur noch die Teilungsversteigerung. Oft beantragt auch der wirtschaftlich Stärkere die Teilungsversteigerung. Dies hat seinen Grund im Zugewinnausgleich.

@Ronox

Danke für die Antwort. Es handelt sich in der Tat um eine "Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft" sprich Teilungsversteigerung.

Was ich der Vorteil, wenn der wirtschaftlich Stärkere die Teilungsversteigerun beantragt, bzw. warum sollte man das machen?

@MASTERMORO

Es kann sich so unter Umständen ein niedriger Zugewinnausgleichsanspruch des wirtschaftlich Schwächeren ergeben.

@Ronox

Mit anderen Worten, sie will ihren Exmann eins auswischen und er soll möglichst wenig Geld bekommen. Habe ich das richtig verstanden?

@MASTERMORO

Ich weiss nicht, was ihre Intention ist. Mein letzter Beitrag war darauf bezogen, falls der Mann die Teilungsversteigerung beantragt hat. Dann geht es ihm womöglich darum, seiner Frau einen niedrigeren Zugewinnausgleichsanspruch zu verschaffen. Allerdings sind diese Fälle mehr oder weniger Exoten. Der häufigste Fall ist immer noch die Teilungsversteigerung, wegen fehlender Zustimmung des anderen Teils zum freien Verkauf.

@Ronox

Intention habe habe ich keine, lediglich den Drang zur Information. Die Frau hat die Teilungsversteigerung beantragt.

@MASTERMORO

Das "ihre" war klein geschrieben. Sprich, ich meinte die Intention der Frau.

@Ronox

Nochmals herzlichen Dank für die Antworten. Mir aus auch nicht ganz ersichtlich, was seine Exfrau bewirken will... ich lasse mich nocheinmal richtig von der Bank meines Vertrauens beraten und mal gucken was draus kommt. Des Weiteren ist mir auch nicht ganz klar, ob ich bestehende Grundschulden übernehmen muss und ob Grundschulden vorhanden sind bzw. wie ich das raus bekommen kann (möglichst noch vor der Auktion). Ein echt kompliziertes Thema

@MASTERMORO

Ja, das Zwangsversteigerungsrecht ist sehr komplex. Bei den zu übernehmenden Rechten und dem geringsten Gebot fängt der Spass, aus rechtlicher Sicht, erst richtig an...

Bei einer Teilungsversteigerung bleiben so gut wie immer alle Rechte bestehen und müssen übernommen werden. Einsicht in die Mitteilungen des Grundbuchamts kann man beim Vollstreckungsgericht erlangen, nach § 42 ZVG. Der zuständige Rechtspfleger hilft dort auch gerne weiter bzgl. Fragen zum Verfahren (im Rahmen des Erlaubten).

Findest du diese Art nicht etwas arg mieß? Du weißt, dass die Frau gerade eine schwierige Trennung hinter sich hat, dass sie das Haus ohne diese Versteigerung garnicht bezahlen könnte, und dem nicht genug, dass du solch schlimme Lebensumstände einer Freu ausnutzt, willst du sie auch noch zeitnah rauswerfen, obwohl du darüber informiert bist, dass sie bisher noch keine andere Bleibe gesucht hat und dann noch ihre ganzen Möbel behalten?! Also sorry, das find ich ganz schön gemein!

Stopp mal bitte!

Wenn ich das Haus nicht kaufe, dann macht es halt ein anderer. Natürlich will ich ihr absolut die Zeit lassen sich was anderes zu suchen, bzw. will ich nur sicher gehen, dass nicht das Haus total verstört wird. Eine Bleibe kann Sie auch bei ihren neuen Freund in Dortmund finden oder ich würde ihr auch meine Wohnung kostenlos zur Verfügung stellen oder ggf. sogar für eine gewisse Zeit ein Hotel bezahlen, darum geht es absolut nicht, ich will nur sichergehen, dass das Haus nicht verwüstet wird! Wenn sie mir 5000 Euro als Pfand geben würde,könnte sie auch kostenlos noch weitere 2 Monate dort wohnen bleiben, das ist garnkein Thema. Nur ein kaputtes Haus will ich ja auch nicht.

Alles ist ein geben und nehmen und fair bleiben und Mensch bleiben sollte man immer. Da sie höchstwahrscheinlich nur das Minimalgebot mitbieten kann, wird sie den Zuschlag eh nicht bekommen.

@MASTERMORO

Na schön, dann ist das was Anderes. Klang nur wirklich sehr gemein, was ich mir da so durchgelesen hab. Aber deine Argumente hab ich nicht bedacht - hab ja auch noch nie ein Haus ersteigert. Aber ich wohne in einem, was mein Uropa damals ersteigert hat. Sehr zu meinem Leidwesen, denn das Haus ist eine Ruine ;-) Finde es gut, dass du ihr da helfen würdest, wenn es nötig ist. Bravo!

Sobald du das Haus ersteigert hast, gehört es mit allem, was dann noch drin ist, dir.

Als erstes solltest du dann daher die Schlösser austauschen.

Das weiß ich von meinen Bekannten, die auch ein Haus im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben haben.

Ersteinmal vielen vielen Dank für die Antworten.

Das genannte Haus habe ich noch nicht ersteigert, die Auktion findet erst in ca. 1,5 Monaten statt. Natürlich will ich der Frau - falls ich überhaupt den Zuschlag bekomme - die faire Möglichkeit geben auszuziehen, allerdings habe ich Angst, dass das Haus dann total verwüstet wird, weil sie einen Hass auf mich hat. Deshalb ist mir wichtig zu wissen, ob sie überhaupt noch das Haus - nachdem ich den Zuschlag bekommen habe - alleine betreten darf (da ich ja schon mein Eigentum ist) bzw. sie direkt den Schlüssel abgeben muss, oder ob ich darauf bestehen kann, dass ich immer mit dabei bin (ggf. mit einer dritten Person). Nicht das ich nachher das Haus total kaputt vorfinde.

Habe ich ein Recht darauf?

also ein bekannter von mir hat genauso ein haus ersteigert. nach einem monat konnte er rein und hat ein totales chaos vorgefunden...kaputte heizung, fliesen zerdeppert, klo zertrümmert, leitungen aus der wand gerissen,sicherungskasten hin...erste verhandlung gegen die ehemalige besitzerin hat er verloren,jetzt läuft die berufung. sie hat erklärt,das die schäden schon vor versteigerung da waren....heikle situation