Kann man nach einer erfolgreichen Bürokaufmann Ausbildung Steuerberater werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das ist der Anfang. Du musst 10 Jahre lang bei einem Berufsträger arbeiten, um die Prüfung ablegen zu dürfen. Das ist der lange Weg. Und der schwierigere: Die Erfahrung hat gezeigt, dass Praktiker eine höhere Durchfallquote haben als Theoretiker (also Studienabgänger). Aber es ist zu schaffen, und das gar nicht mal schlecht.
 
Etwas kürzer ist der Weg über den Steuerfachwirt: 4 Jahre Tätigkeit bei einem Berufsträger zum Fachwirt und dann noch mal drei zum Steuerberater.
 
Wichtig ist die gute Vorbereitung: In der Vorbereitungszeit hast du nicht mal Zeit, sehnsüchtig aus dem Fenster zu schauen und zu gucken, wie die Leute ins Strandbad hopsen.

Alis90 
Fragesteller
 08.09.2010, 15:36

Danke, aber, wie bereitet man sich denn für die Prüung vor? muss man dafür in eine spezielle schule oder wie muss man da vorgehen ich wurde zwar bei einem bilanzbuchhalter zum bürokaufmann mit dem schwerpunkt Buchhaltung ausgebildet, bin aber kein steuerfachangestellter

EnnoBecker  08.09.2010, 15:40
@Alis90

Die kaufmännische Ausbildung reicht, um die 10-Jahresfrist in Gang zu setzen (übrige Voraussetzungen unbestritten).
 
Es gibt viele Anbieter, die auf das Examen vorbereiten. Das dauert in der Regel von September bis August und umfasst beispielsweise den Unterricht am Wochenende oder an mehreren Abenden unter der Woche. Die Tage dazwischen sind mit Hausaufgaben oder Klausurnachbearbeitungen gefüllt.
 
Aber bis dahin fließt noch eine Menge Wasser die Spree hinab.
 
Wenn es soweit ist, wirst du wissen, wo du den Ostermontag verbringst :-)

Alis90 
Fragesteller
 08.09.2010, 16:32
@EnnoBecker

vielen dank für die Informationen

NEIN, Steuerberater ist ein eigenständiger Beruf mit vielen Extras und hat nichts mit Bürokaufmann zu tun. Du kannst ja mal klein anfangen und Steuerbevollmächtigter werden, evt. in einem Abendstudium. ib

PatrickLassan  08.09.2010, 14:51

Praktisch macht das nach dem Steuerberatungsgesetz keinen Unterschied:

§ 42 Steuerbevollmächtigter Steuerbevollmächtigter ist, wer nach den Vorschriften dieses Gesetzes als solcher bestellt ist. Die Vorschriften für die Bestellung als Steuerberater sind bei der Bestellung als Steuerbevollmächtigter sinngemäß anzuwenden.

EnnoBecker  08.09.2010, 15:03

Steuerbevollmächtigter ist ein Titel, der nicht mehr vergeben wird. Das stammt noch aus den 60er Jahren. Das Aussterben dieser Berufsbezeichnung ist eine biologische Lösung.

Du musst Dich noch ein bisschen gedulden - um für die Prüfung zum Steuerberater zugelassen zu werden, ist entweder ein Studium erforderlich oder eine zehnjährige Tätigkeit nach der Beendigung der Ausbildung.

Auszug aus dem Steuerberatungsgesetz:

(1) Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt voraus, dass der Bewerber,

1. ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat und 2. danach praktisch tätig gewesen ist.

Die praktische Tätigkeit muss über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt worden sein, wenn die Regelstudienzeit des Hochschulstudiums nach Satz 1 Nr. 1 weniger als vier Jahre beträgt, sonst über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren. Wurde in einem Hochschulstudium nach Satz 1 Nr. 1 ein erster berufsqualifizierender Abschluss und in einem, einen solchen ersten Abschluss voraussetzenden, weiteren Hochschulstudium nach Satz 1 Nr. 1 ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet; Zeiten der praktischen Tätigkeit werden berücksichtigt, soweit sie nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen. (2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er

1. eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung zehn Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sieben Jahre praktisch tätig gewesen ist oder 2. der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört oder angehört hat und bei ihr mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist.

Enno wieder mal perfect....

Was noch eine wichtige Bedingung ist, es reicht nicht bei einem Berufsträger nur zu arbeiten. Du mußt mind. 15 Wochenstunden Deiner Tätigkeit auf dem Gebiet der Bundes o Landesverwaltenden Steuern gearbeitet habe.

Bei StB arbeitest Du gerne mal permanent nur als Buchhalter und gibst USt-VA und LSt Anmeldungen ab... Solche LEUTE WERDEN NICHT zugelassen. Du mußt mind. 15 h/Wo Tätigkeiten erledigen wie. Einnahmen-Überschussrechnung, Bilanzerstellung, Einkommensteuererklärungen, Rechtsbehelfe schreiben... NUR WENN DIESE Arten von Tätigkeiten bescheinigt werden, bist Du SAVE....

Ich hatte im StB-Kurs eine Frau die wegen so einer Lapalie... NICHT ZUR PRÜFUNG zugelassen wurde...und mein Vorbereitungskurs ging 1,5 Jahre... da war 1 Jahr des Lebens verschenkt.... krass....

EnnoBecker  08.09.2010, 20:01

Weia!
.
Mal ehrlich, da hat ihr doch jemand den Weg verbaut, oder?

RautenMiro  09.09.2010, 14:34
@EnnoBecker

Bei uns in NRW hat man zu dieser Zeit (vor 5 J) stark darauf geachtet. Aber ganz ehrlich, diese Formalie macht trotzdem absolut Sinn. Wenn jemand mehr o weniger nur Debitoren/Kreditoren Buchhalter ist, dann hat er wirklich keine Erfahrung. Auch die in Steuerabteilungen von größeren Betrieben o auch bei Bauträgern schon mitbekommen.... Die bekommen von sooo vielen Dingen gar nichts mit... Aber wer am Ende die schriftl. u mdl besteht, der kann was u ist auch zurecht StB!!

bibsi87  30.09.2010, 15:29

Also ich fang jetzt dann den Steuerfachwirt an und ich muss mind. 20 Stunden die Woche arbeiten um auf meine Zeiten zu kommen.