Kann man mir den Ausbildungsplatz wieder absagen wenn sich meine Noten verschlechtert haben?

5 Antworten

Hallo,

Arbeitgeber und Azubi können den Ausbildungsvertrag in der Probezeit jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Ich glaube nicht, das Arbeitgeber allein wegen schlechterer Noten den Ausbildungsvertrag kündigen (manchmal steht aber im Vertrag "gilt nur dei Bestehen des Schulabschlusses XY" -> dann hat der Arbeitgeber sehr deutlich gemacht, dass der Schulabschluss wesentlich ist).

Am besten das Gespräch mit dem Ausbilder suchen (anrufen und Termin vereinbaren!) und vorher selber ehrlich nach den Gründen für die schlechteren Noten suchen.Wenn es um Fächer geht, die für dieAusbildung und/oder die Zwischen-/Abschlussprüfung wichtig sind, am besten auch Vorschläge machen, wie man in diesen Fächern die Noten noch verbessern kann.

In der Probezeit darauf achten, dass keine weiteren Minuspunkte auftauchen (Zuspätkommen, vergessene Unterlagen oder Termine ...).

Gruß

RHW

Ich denke wenn du die Zusage schon hast, wird das Unternehmen den Ausbildungsvertrag bestimmt nicht wegen schlechtere Noten wieder aufheben. Die Betriebe gehen ja nicht "nur" nach den Schulnoten, denke ich.

Außerdem gibt es die Probezeit, wo sowohl du als auch das Unternehmen jederzeit das Ausbildungsverhältnis kündigen können (http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/probezeit-in-der-ausbildung.html). Also ja, er kann dir den Ausbildungsplatz wieder absagen, aber das muss nicht passieren.

Faktisch ist durch die Zusage (egal ob schriftlich oder mündlich-) ein Vertrag zustandegekommen, § 130 BGB, an diesen sind beide Parteien gebunden,  "pacta unt servanda", § 145 BGB, es sei denn es wäre ein Rücktrittsrecht vereinbart worden.

Allerdings wäre es wohl rechtlich möglich jedoch grundsätzlich problematisch, den Ausbildungsplatz arbeitsgerichtlich einzuklagen.

Hallo, theoretisch kann man dir den ausbildungsplatz wieder absagen, aber ich denke nicht, dass das aufgrund schlechter noten passieren wird. Für die kündigung beider seiten (sowohl für den betrieb, als auch für den azubi) gibt es ja die probezeit während der ausbildung. Deshalb mach dir kein kopf. Denn der vertrag ist ja schon unter dacb und fach. Viel Glück bei deiner bevorstehenden ausbildung :-)

Der Ausbildungsbetrieb kann einen Ausbildungsvertrag genau so kündigen wie ein Auszubildender.