Kann ich nach unterschreiebener Zusageerklärung noch absegen? (Polizei Niedersachsen)

7 Antworten

Wenn Du dich für Niedersachsen beworben hast dann kannst Du auch nur dort anfangen. Wenn Du in ein anderes Bundesland willst mußt Du das ganze Einstellungstheater noch mal für NRW machen.

Meines Wissens ersetzt die Zusageerklärung nicht einen Dienst/Arbeitsvertrag, ist somit für Dich nicht verbindlich sondern das, wie sie auch heißt, nämlich eine Erklärung, eine Willensbekundung, weiter nichts.

Kannst du. Dutzende von Nachrückern warten auf genau so etwas. Die Behörden fahren auch mehrgleisig. Sie halten sich andere (schlechtere, die, die sie nicht vorrangig wollen) Bewerber warm, falls jemand mit DZ oder gutem Rankingplatz nicht will. Die Lücke wird schnell geschlossen ... fairerweise solltest du es dann so schnell wie möglich tun.

Gruß S.

Ja ich möchte mir das ja auch offen halten... Ich werde natürlich absagen sobald ich die Nachricht aus NRW habe, falls ich dort auch angenommen werde. ;)

In der Zusageerklärung steht nicht, was deine Rechte und Möglichkeiten sind?

Moin,

deine Frage ist ja schon länger her. Aber ich hätte dazu mal ne Frage.

Als du die Verfügung bekommen hast mit der Erklärung, gab es dafür eine Frist bis du diese zurück schicken solltest?

Danke :)