Mietkaution übertragbar?

6 Antworten

Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, geht das natürlich. Einfach über den Kopf des Vermieters hinweg, geht es selbstverständlich nicht.

Für den neuen Mieter ist das auch ein neuer Mietvertrag. Der Vermieter kann also die Miete neu berechnen. (dann wäre auch eine höhere Kaution fällig)

Wenn der Vernieter da mitspielt und den kleinen Bruder bei gleicher Kaution als Mieter akzeptiert, dann klappt das.

Der Vermieter muss ihn allerdings noch nicht mal als Mieter akzeptieren.

Gerhart  15.05.2018, 16:17

Aber Achtung! Der Mietvertrag des großen Bruders endet am 30.06.18 . Daher muss der kleine Bruder einen neuen Mietvertrag abschließen, wenn de Vermieter da mitspielt!!!

So etwas kann mit schriftlicher Vereinbarung zwischen den Beteiligten durchaus gemacht werden. Den Vermieter dürfte es freuen, er hat die Kaution auf einen Ritt.

Ja , klar geht das. Es muß nur genau schriftlich festgehalten werden.

Dein Bruder bestätigt gegenüber dem Vermieter ,daß er die Kaution zurückerhielt und der Vermieter bestätigt deinem kleinen Bruder , daß er die Kaution erhalten hat.

Da kann das Geld auf dem Extra-Kautions-Konto bleiben.

Ohne diesen Schriftkram kann es im Streitfall nur Kuddelmuddel geben.

Und wegen der Verzinsung muß klar werden, daß diese mit Beginn des Einzugs deines großen Bruders begann und nicht erst jetzt.

Klar sprecht mit dem Vermieter am besten schriftlich und dieser soll euch das schriftlich bestätigen.