Haus geerbt, kann ich Miete von Bruder verlangen?

6 Antworten

Hallo, ich kann dir nur empfehlen, bei "Haus&Grund" Mitglied zu werden. Sie vertreten Eigentümer in jeder Angelegenheit und übernehmen auch den Schriftwechsel. Du kannst dich dann entspannt zurücklehnen. Denn es wird immer wieder Ärger auf dich zukommen, gerade die Vewandtschaft raubt einem die letzten Nerven. Da sich gerade in diesem Bereich viel ändert, wärst du dort gut aufgehoben. Nachher kommt dein Bruder noch auf die Idee, seinen Erbanteil im Haus abzuwohnen, wer weiß.

Danke für den Tipp!

Haus & Grund vertritt Eigentümer aber gegen Mieter, und nicht gegen andere Eigentümer oder Miterben...

Hmmm, dein Bruder ist wie du Miteigentümer des hauses... Gemeinschaftlich müsstet ihr zu Dritt über die Verwendung eures Eigentums entscheiden und könntet vermutlich auch durch mehrheitsbeschluss bestimmen, wie mit dem geltwerten Vorteil deines Bruder umzugehen ist, ob er also an euch irgendetwas zahlen müsste...

Jedem gehört ein Drittel, du wohnst nicht im Haus, aber dein Bruder schon?

Dann müsste er die ortsübliche Miete zahlen, wobei du davon nur ein Drittel erhältst. Nur - erst mal besteht ja kein Vertrag, d.h. du müsstest das Ganze eventuell juristisch durchziehen.

wenn euch 3 Geschwistern gemeinsam das Haus gehört, wieso solltest du von ihm als Eigentürmer Miete verlangen können???

Jeden gehört ein drittel. Warum soll er dann nicht auc hein drittel Miete an micht und meine Schwester bezahlen? Wir müssen ja auch unsere Wohnung bezahlen.

@zett1279

Weil es keinen Mietvertrag gibt, und ohne Mietvertrag logischerweise auch keine Mietzahlung...

@zett1279

Rechtlich bist du mit dieser Auffassung auch auf der richtigen Seite. Für die nutzung des gemeinschaftserbes durch deinen bruder könnt ihr ein Nutzungsentgeld fordern!

http://aktuell.szary.de/erbengemeinschaft-510/

Schau da unter Nutzung von immobilien...

@Atzec

Danke!

Hi, ich bin eher der Meinung, da ihm das Haus nur zu 1/3 gehört, muss er für die anderen 2/3 Miete zahlen. An jeden Miteigentümer 1/3.Für 1/3 kann er ""Kostenfrei" wohnen.

Sehe ich auch so. Wenn ich heute meine Miete nicht mehr zahlen kann, werd ich auch aus der Wohnung geschmissen.

Ist fast richtig. zahlen muss er aber die normale, ortsübliche Miete zu 100 %. Die ist auf ein einzurichtendes konto der erbengemeinschaft einzuzahlen. Von diesem konto sind auch alle notwenigen Unterhaltungskosten zu finanzieren. Bleibt ein Überschuss, wird der unter den Erben entsprechend aufgeteilt.