kann man jemanden ohne Beweise anklagen?
Die Frage steht 👆 (Frage weil ich angeblich von jemanden angeklagt werden sollte, der für seine Klage den Grundbeweis nicht nachweisen kann)
*** (Was genau passiert ist, was dazu führte, dass ich diese Frage stelle, könnt ihr gerne in meiner letzte Frage im Profil sagen)***
Danke im Voraus!
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
10 Antworten
Ich habe deine alte Frage gelesen.
Bist du schon auf den Gedanken gekommen, dass er dir nur droht, damit du Ruhe gibst? Es gibt Indizien für einen Warenbetrug zu deinem Nachteil. Da er die Ware nicht aus dem Verkauf genommen hat, sondern sie weiter anbot, scheint der Verdacht durchaus gerechtfertigt zu sein, dass er dir die Ware von Anfang an gar nicht schicken wollte und dies auch nicht tat.
Also, im Gegenteil. Setze ihm eine Frist innerhalb von zwei Wochen dir die Ware zu schicken oder dir nachzweisen, dass er dir das Paket geschickt hat. Ansonsten drohe ihm selbst mit einer Anzeige. Ich würde mir tatsächlich überlegen -je nachdem wie er reagiert- ob du nicht doch zur Polizei gehen solltest - am Schluß. Es geht zwar nur um knapp 40 Euro, aber wenn er Érfolg hat, macht er halt weiter.
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Bis dahin, heb den Chat auf, mach Screenshots vom Angebot usw. Das nimmst du dann als Beweismittel für die Anzeige mit.
Anzuklagen ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, und die wird das in der Regel nur dann tun, wenn es ausreichende Beweise bzw. Indizien gibt.
Ich denke vom Prinzip her kann jeder angezeigt werden(zB wenn falsche Tatsachen angegeben werden), bzw ein Anwalt kann jemanden einen Brief schreiben.
Aber wenn es keine Beweise gibt, hat das juristisch keinen Halt Bruder.
Lass den Anwalt schreiben. Das hat für dich keine Bedeutung.
Anklagen kann dich nur ein Staatsanwalt. Und der wird das ohne zumindest einem Anfangsverdacht NICHT tun.
Eine Privatperson kann dich natürlich VERKLAGEN. dafür muss er erst einmal einem Rechtsanwalt einen Vorschuss zahlen und auch die evtl. anfallenden Gerichtskosten müssen vorab beglichen werden, sonst wird eine solche Klage gar nicht angenommen.
Ob es Beweise gibt, wird dann im Verfahren geklärt.
Bitte antworte im Bezug auf meiner letzte Frage. Du wärst sicherlich auf was anderes gekommen
Ganz sicher nicht. Hier stehen zwei gegensätzliche Behauptungen im Raum. Wer im Recht ist, kann von einem dritten gar nicht beurteilt werden.
Dann verlinke doch deine alte Frage, wir müssen doch nicht deinen Fragen hinterhergraben.
Es geht um einen angeblichen ebay-Betrug. Das übliche eben für ein Paar Schuhe zu 40 €. Da wird der Kläger ganz sicher einen Zivilprozess in Gang setzen.
Du wirst nicht von "jemandem" angeklagt, sondern vom Staatsanwalt. Und ohne Beweise oder Aussagen, Zeugen, die auch welche sind, wird er dich nicht anklagen.
Der Geschädigte, der dich angezeigt hat, muß den Beweis nicht führen. Das ist Sache des Staatsanwaltes.
Du bringst Strafrecht und Zivilrecht durcheinander.
Genauer gesagt, geht es darum das die Person mir gesagt hat, dass sein Anwalt mir schreiben wird. Und das obwohl er nicht das beweisen kann wofür sein Anwalt mir schreibt…