Kann man jemanden anzeigen wenn er rummerzählt das man Nacktfotos rumschickt?

11 Antworten

Hallo Jurgen213,

Du willst sicherlich auf folgenden Straftatbestand hinaus:

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§ 186 StGB - Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Mit der Behauptung, dass Jemand von sich Nacktfotos rumschickt, kann man diese Person aber weder im Sinne des § 186 StGB verächtlich machen, noch in der öffentlichen Meinung herabwürdigen. Es gibt viele die Nacktfotos von sich rumschicken, wer das macht ist sicherlich nicht gerade gut beraten, aber dadurch macht er sich nicht verächtlich.

Selbst, wenn der Straftatbestand erfüllt wäre, würde eine Anzeige nicht langen, sondern es müsste ein Strafantrag gestellt werden.

Dieser Strafantrag kann aber nicht durch einen jugendlichen Schüler gestellt werden, sondern der muss von den Eltern des Jugendlichen gestellt werden.

Trotz allem erhebt die Staatsanwaltschaft selbst dann keine Klage wenn ein Strafantrag gestellt wurde, weil hier kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt. Geregelt ist das im folgendem Gesetz:

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§ 376 StPO - Anklageerhebung bei Privatklagedelikten

Die öffentliche Klage wird wegen der in § 374 bezeichneten Straftaten von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

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Das heißt, wenn man trotzdem möchte, dass der Täter für die Tat verurteilt wird, muss man auf eigene Kosten Privatklage einreichen. Da kommen schon Kosten im drei bis vierstelligen Bereich zusammen.

Und was würde den Täter erwarten? Wahrscheinlich würde man das Verfahren gegen ihn wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen einstellen.

Ist der Täter noch Jugendlicher, erwarten ihn selbst bei einer Verurteilung nur Erziehungsmaßregeln, aber weder eine Geld.- noch Freiheitsstrafe.

Aber wie anfangs angeführt, liegt hier meines Erachtens nach gar keine Straftat vor.

Schöne Grüße
TheGrow

Die zuständigen Polzisten werden dich wahrscheinlich auslachen aber Du hast die Mölichkeit das zur Anzeige zu bringen. Nennt sich dann übele Nachrede, denn solange dein Foto nich als Beweis gezeigt wird, ist es das.

Wenn deine Ex Freundin das rum erzählt und weiß, dass du ihr keins geschickt hast, so ist das eine Verleumdung und kann auch zur Anzeige gebracht werden.

In welchem Fall auch immer, das Verfahren würde sowieso sofort eingestellt werden und du müsstest eine Privatklage einreichen um wasbewirken zu wollen ;) also lass den Quatsch lieber und die Polizisten sich mit WICHTIGEN ANGELEGENHEITEN befassen.

Solange deine Nacktfotos kein Staatsgeheimnis sind und keine schwere persönliche Beleidigung gegen dich vorliegt, lässt sich da leider nichts machen.

Wenn Sie Lügen erzählen, kannst Du Unterlassung verlangen/einklagen.

Sind das allerdings Wahrheiten, kannst Du nichts weiter machen, als diesen Damen ins Gewissen zu reden!!

Also Obacht, wem Du zukünftig Deine Bilder zusendest!

Sollte man auch nicht tun!

Deine Schuld, wenn sie nun in den Umlauf geraten und... anzeigen..worauf willst du jemanden anzeigen.