kann man jeden verrechnungscheck an beliebiger Bank auszahlen lassen?

11 Antworten

Man kann einen verrechnungsscheck nur auf sein Konto gutschreiben lassen.

Er wird nicht bar ausgezahlt.

Auf einem Barscheck steht: Zahlen sie an... oder Überbringer...

Auf dem Verrechnungsscheck steht statt dessen "zur Verrechnung".

Falsch. Verrechnungsschecks KÖNNEN bar ausgezahlt werden, wenn die 1. Inkassostelle nicht Aussteller des Schecks ist. Die 1. Inkassostelle trägt alle Risiken. Vergl. §39 Scheckgesetz.

Es ist also theoretisch möglich, wird jedoch aufgrund der Risiken in der Praxis nicht angewandt.

Wie hier schon geschrieben, mußt Du den Scheck bei Deiner Bank einreichen und auf Dein Konto gutschreiben lassen. Das nächste Mal, laß Dir das Geld gleich auf Dein Konto überweisen, denn für einen Scheck bezahlst Du wieder. Mir ist das bei der Sparkasse passiert, und mir wurden gleich erst mal 2,00 € abgezogen.

Du gehst zu Deiner eigenen Bank und läßt Dir ein Formular "Scheinreicher" geben. Da füllst Du alles aus , wie auf dem Formular verlangt, gibst es dort ab und wartest bis es auf Deinem Konto gutgeschrieben ist. Dann kannst Du darüber verfügen.

Du kannst dir das Geld nur bei deiner eigenen Bank auf dein eigenes Konto gutschreiben lassen. Direkte Auszahlung geht nicht.