Kann man irgendwie schriftlich dem Vermieter nachweisen das man mit jemanden in Beziehung ist?

Artus01  24.10.2020, 20:06

Und wozu soll das gut sein?

sarah778811 
Fragesteller
 24.10.2020, 20:42

Nicht das die Person später aus wut behauptet sie wäre Untermieter gewesen

3 Antworten

Du möchtest deinen Lebenspartner nachträglich mit in deinen bestehenden Mietvetrag aufnehmen lassen?

Wer seinen Ehepartner oder die eigenen Kinder in die Mietwohnung aufnehmen will, muss seinen Vermieter nicht um Erlaubnis fragen – es reicht eine Mitteilung an diesen aus.

Anders sieht es aus, wenn unverheiratete Paare zusammenziehen wollen: Dann muss der Mieter seinen Vermieter um Erlaubnis fragen.

Der Vermieter kann jedoch eine Erlaubnis nicht einfach so verweigern. Immer dann, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse am Zuzug einer weiteren Person hat und der Vermieter keine gewichtigen Gründe dagegen benennen kann, muss er die Erlaubnis erteilen.

Den Partner in den Mietvertrag aufzunehmen ist nur möglich, wenn sich alle Vertragsparteien einig sind. Im Anschluss ist der Partner dann gleichberechtigter Hauptmieter.

Mit einem neuen Vertrag wird oft die Miete teurer, die Kündigungsfristen, die an die Dauer des Mietverhältnisses gekoppelt sind, verschlechtern sich und unwirksame Schönheitsreparaturklauseln werden zumeist durch wirksame ersetzt. Ein neuer Vertrag hat also viele Nachteile, daher solltest du besser auf einen Nachtrag bestehen. Der Nachtrag ergänzt den bestehenden Vertrag.

Dem Vermieter ist es meist ganz Recht, wenn er zwei Parteien für die Miete in Anspruch nehmen kann.

Alles Gute für dich!

sarah778811 
Fragesteller
 26.10.2020, 01:20

Wo soll der Unterschied zwischen unverheiratet und Lebenspartner sein

Kann man irgendwie schriftlich dem Vermieter nachweisen das man mit jemanden in Beziehung ist?

Wozu? Das interesiert ihn doch garnicht. Er hat völlig unabhängig eurer Beziehung lediglich Interesse an der Aufnahme irgendeiner weiteren Person als Mieter in den Mietvertrag, die gesamtschuldnerisch haftet.

Du solltest das nicht: Endet eure Beziehung, wird das Zusammeleben unzumutbar und einen gemeinsamen Mietevertrag kann man nur gemeinsam kündigen, wenn der Vermieter einem Ausscheiden eines Auszugswilligen aus dem Vertrag nicht zustimmt.

Damit verlierst du möglicherweise die Wohnung wenn der VM nicht bereit wäre, sie dir (zumal zu gleichen Bedingungen) allein zu vermieten.

Hole die Zustimmung deines Vermieters zu seinem Zuzug ein, biete dafür gleich freiweillig erhöhtes Nutzungsentgelt von 15-20 EUR je nach Konfortausstattung der Wohnung und rd. 30% mehr Betriebskostenvorauszahlung für verbrauchsabhängige Kostenarten an und nimmt ihn ohne irgendeinen Untermietvertrag auf.

Regelt eure Kostentragung privatschriftlich mit Zeugen, das ist die beste Art des Zusammenlebens, bis man miteinander verheiratate bzw. verpartnert oder Elternteil wäre.

Warum? Das wäre doch nur zum Nachteil für dich wenn die Beziehung ausscheiden (ausziehen) will.

Ein Untermietvertrag ist für dich sicherer, du brauchst aber die Zustimmung des Vermieters. Auch der Zuzug einer weiteren Person mit Aufnahme in den Mietvertrag ist zustimmungsbedürftig (außer Eltern, Ehegatten oder Kindern).