Muss der Vermieter zwingend den Mietzuschussantrag ausfüllen und unterschreiben?

4 Antworten

Der Vermieter hat eine gesetzliche Mitwirkungspflicht gem § 23 Absatz 3 des Wohngeldgesetzes.

Dazu muß der Vermieter das entsprechende Formular "Angaben des Vermieters zum Wohnen" ausfüllen, falls die Behörde das verlangt; oft reicht aber der Mietvertrag aus.

Der Antrag selbst ist natürlich nur vom Antragsteller zu unterschreiben.

Wenn das Amt das verlangt, wird er das wohl müssen...

Die Vorlage des Mietvertrages reicht doch schon.

Muß er, ansonsten kann er von Amts wegen dazu "verdonnert" werden.