Kann man in Naturschutzgebieten legal fotografieren?

5 Antworten

Du schreibst dass du nicht in ein anderes Gebiet ausweichen kannst. Da habe ich einen Tipp für dich. Wenn ich ein neues Revier für schöne Aufnahmen suche, dann beginne ich zuhause am PC mit Google Maps. Ich suche mir ein Gebiet mit sehr viel Abwechslung, mit Wiesen, Hecken, Bächen, Seen, lichten Wäldern und so weiter. Ein sehr guter Hinweis sind auch Wildpfade. Die Wildpfade kann man auf Google Maps sehr gut erkennen und weil sie nirgends hin führen, kann man sie gut von anderen Wegen unterscheiden. Wo es Wildpfade gibt, da ist die Chance sehr groß, dass man dort auch Tiere zu sehen bekommt.

https://www.google.de/maps/@53.6812689,11.588708,68m/data=!3m1!1e3?hl=de

Will ich ein Gebiet finden in dem Hirsche leben, fahre ich in den Nächten im September mit dem Auto durch die Gegend und halte dort an, wo ich Hirsche vermute. Dann lasse ich das Fenster runter und lausche eine Weile auf ihre Brunftschreie. Hirsche sind ihrem Standort sehr treu. Hat man also eine Gegend gefunden, in der sie mit ihren Brunftschreien zu hören sind, dann sind die Chancen auch sehr groß, dass man die Tiere auch irgendwann zu sehen bekommt.

Das musst Du die zuständige Naturschutzbehörde fragen.

Es gibt gute Gründe, warum man die Wege dort nicht verlassen darf.

Da müsste Dein Grund warum Du die Tiere fotografieren möchtest vermutlich schon einen erkennbaren Nutzen (auch für das Naturschutzgebiet selber und die Behörde) haben und Du müsstest wahrscheinlich nachweisen, dass Du genau weisst was Du tust, Ahnung von den betreffenden Arten hast die dort leben und dort nichts kaputt machst.

Also für einen Hobbyfotografen, der "gerne mal fotografieren möchte" eher unwahrscheinlich, für ein offizielles Forschungs- und Dokumentationsprojekt von Biologen eher denkbar.

Ich denk mal, wenn man nur sagt man will für sich fotografieren wäre der Grund zu gering

Vermutlich, ja. Eine Betretungsbefugnis erhalten Biotopkartierer (z.B. vom NABU oder angestellte Biologen von Landesbehörden), die Arten bestimmen und dokumentieren.

Schau mal, ob du zu dem NSG, das du im Kopf hast, einen Landschaftplan o.ä. findest. Dort werden besondere Gebote und Verbote oftmals aufgeführt. In meiner Region ist das Verlassen der Wege in den meisten Naturschutzgebieten nach Mitte August zum Zwecke des Beeren- oder Pilzesammelns erlaubt. Wenn du dir in solch einem Fall also neben der Kamera einen Korb mitnimmst...

Du könntest dir ein starkes Teleobjektiv zulegen oder ausleihen.

Ansonsten bei der Naturschutzbehörde mal lieb anfragen.

Shit happens und dazu zählt, das man in Naturschutzgebieten die Wege nicht verlassen darf.

Wenn nur jeder 100. Besucher die Wege verlässt ist es für Flora und Fauna schon eine echte Katastrophe, da wären Genehmigungen für uns Hobbyfotografen ein Desaster, der GAU für das betroffene Naturschutzgebiet.