Darf ich Sanitäter im Einsatz fotografieren?

11 Antworten

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Personen, die im Rettungsdienst arbeiten, haben - wie alle anderen Menschen auch - ein Recht am eigenen Bild. Somit müssen sie zustimmen, wenn man ein Foto von ihnen machen und veröffentlichen möchte.

Es gibt einige Ausnahmen von dieser Regelung:

  • Sie sind nur zufällig abgebildet, weil sie sich vor einem eigentlich abgebildeten Motiv oder auf einer öffentlichen Veranstaltung befinden
  • Sie werden zu Personen der Zeitgeschichte, weil sie bei einem Einsatz mit besonderem öffentlichen Interesse tätig sind. Das ist weder der Auffahrunfall an der Ampel oder der Herzinfarkt bei Oma Müller im Wohnzimmer, sondern beispielsweise eine Geiselnahme oder ein extrem schwerer Verkehrsunfall

Wenn also eine dieser Bedingungen erfüllt ist, dürfen Einsatzkräfte theoretisch fotografiert werden. Jedoch geht dies fast immer mit einer Behinderung oder zumindest Störung der Rettungsarbeiten einher.

Wer den Rettungsdienst bei der Arbeit behindert, kann empfindlich bestraft werden (bis hin zu einer Freiheitsstrafe)!

Vielen Dank! 

Sanitäter sind vielleicht Personen des öffentlichen Dienstes (was auch immer das ist), aber nicht des öffentlichen LEBENS. Und darum geht es bei der Veröffentlichung von Fotos.

Fotos machen darfst Du erstmal. Die Bilder dürfen allerdings nur veröffentlicht werden, wenn die Abgebildeten zustimmen. Hier gibt es allerdings Ausnahmen bei Gruppenfotos und zB Demonstrationen.

Außerdem kann es Probleme geben, wenn die Bilder - auch in der Öffentlichkeit aufgenommen - die Person in entwürdigender Weise zeigen. Das kann bei Notfallversorgungen ziemlich schnell der Fall sein.

Die Frage ist nicht klar mit Ja und Nein zu beantworten. Es ist von der Situation abhängig. Und die kann ein Richter ganz schnell mal anders einschätzen als du.

Sanis sind nicht, nur weil sie eine Einsatzbekleidung anhaben, automatisch Personen der Zeitgeschichte. Sie haben vom Grundsatz erst mal die gleichen Rechte am eigenen Bild wie jede andere Person auch.

Ganz gefährlich wird es wenn sie bei der Arbeit sind und du den Patienten mit auf dem Foto hast, dann kann sogar die Anfertigung des Fotos eine Straftat sein.

Ja darfst du. 

Fotos von Einsatzstellen, bei denen man Einsatzkräfte bei ihrer Tätigkeit sieht, sind grundsätzlich erlaubt.

Einsatzkräfte (egal ob Rettungsdienstmitarbeiter, Feuerwehrleute oder Polizisten [sowohl hauptberuflich, als auch freiwillig]) die im öffentlichen Raum ihrer Arbeit nachgehen, sind rechtlich gesehen "Personen der Zeitgeschichte" und dürfen somit bei ihrer Arbeit fotografiert und gefilmt werden, ohne, dass sie vorher ihr Einverständnis gegeben haben.

Diese Aufnahmen dürfen auch veröffentlicht werden, wenn ein gewisses öffentliches Interesse besteht, was bei Unglücksfällen in der Regel immer vorhanden ist.

Wichtig ist die Formulierung "bei ihrer Arbeit". Es sind allgemeine Aufnahmen vom Einsatzgeschehen gemeint, nicht aber Portraitaufnahmen bzw. Fotos auf denen nur einzelne Einsatzkräfte zu sehen sind. Solche Aufnahmen stehen ja dann in keinerlei Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen. Wenn du zufällig einen Sanitäter auf der Straße rumlaufen siehst, gibt es natürlich auch keinen Grund, ihn abzubilden.

Natürlich dürfen Fotos generell nur im öffentlichen Raum gemacht werden, also nicht auf Privatgrundstücken, in Wohnungen oder innerhalb von abgesperrten Bereichen. Dazu zählen auch Feuer-, Rettungs- und Polizeiwachen und deren Grundstücke.

Wenn sich eine Einsatzkraft durch den Fotografen in seiner Arbeit behindert fühlt, kann der Fotograf durch den Einsatzleiter oder einen Polizisten des Platzes verwiesen werden. Dem ist selbstverständlich nachzukommen. Aber solange du nicht im Weg rumstehst, oder dich selbst oder andere gefährdest, kannst du Fotos machen so viel du willst.

Da muss ich dir klar wiedersprechen. Rettungsdienstler, Feuerwehrleute oder Polizisten sind fast nie Personen der Zeitgeschichte. Das wäre nur dann der Fall, wenn die einzelne Person prominent ist oder bei einem besonders berichtenswerten Ereignis eine tragende Rolle spielt.

Nur weil jemand beispielsweise beruflich bei einem Verkehrsunfall tätig ist, darf er noch lange nicht gezielt fotografiert werden. Was du beschreibst, ist die Auslegung von Schmierblättern wie der BILD- Zeitung, die mit dieser Argumentation Bilder von allem und jedem veröffentlicht, dies wird regelmäßig vor Gericht verhandelt.

Klare Zustimmung dazu, dass man das Einsatzgeschehen im allgemeinen fotografieren darf, wenn dabei keine Einsatzkräfte oder gar Patienten gezielt abgebildet sind, idealerweise sollte niemand auf dem Foto erkennbar sein.

@JuxSinnlos

Ja, So habe ich versucht es darzustellen. Nur den Einsatz allgemein, aber ohne die Einsatzkräfte gezielt zu fotografieren. Wenn dann aber Einsatzkräfte zu sehen sind ist das dennoch legitim.

Dass Einsatzkräfte Personen der Zeitgeschichte sind, ist nicht nur Auslegung von Klatschmedien, sondern wird tatsächlich so vom Journalistik-Fachbereich meiner Schule gelehrt.

Für private Zwecke kannst du im Prinzip fotografieren wie du lustig bist. Problematisch wird es immer dann, wenn man die Bilder Online stellt. Das geht nicht so ohne weit ohne Einverständnis.