Kann man in den USA doppelt zum Tode verurteilt werden?

8 Antworten

man geht von der straftat aus.

wenn mehrere gründe zu mehrmaligem lebenslänglich führen, können auch straftatsbestände zu mehrmaligem tod führen.

 die bewertung der straftaten ist im amerikanischem recht natürlich anders als in unserer rechtsprechung.

trailhof 
Fragesteller
 05.09.2017, 02:02

Und wie wird er am 11. April exekutiert, wenn er schon seit dem 3. Januar tot ist? Bekommt er dann eine Spritze in seinen halb verwesten Arm? ^^

casala  05.09.2017, 02:06
@trailhof

sry. - hast du da infos, ob er im jan. wirklich exekutiert wurde oder ob er einen aufschub erhalten hat? - ob das andere urteil vollstreckt werden soll/sollte?

trailhof 
Fragesteller
 05.09.2017, 02:11
@casala

Nicht wurde sondern wird -->  2018.

Siehe link.

casala  05.09.2017, 02:16
@trailhof

jou, der link enthält aber drei absätze, die einiges erklären. ich als deutscher, muß mich nicht unbedingt mit dem amerikanischen rechtssytem auseinandersetzen.

Also wenn man jemanden zweimal exekutieren will wird es sehr ist schwierig. Aber ich kann dir sagen das einmal lebenslänglich 15 Jahre sind. Die Bezeichnung „Lebenslänglich” hat hier also nicht mit der Dauer zu tun.

trailhof 
Fragesteller
 05.09.2017, 01:54

Ist "lebenslänglich" auch in den USA nur 15 Jahre?

abdi99  05.09.2017, 01:56

In Deutschland sind es 15 Jahre. In den USA kann es je nach Staat variieren. In Texas sind es z.B. 40 Jahre und in Kalifornien 50 Jahre, es gibt aber auch Staaten in den USA bei denen lebenslänglich wirklich lebenslänglich sind.

Einmal Lebenslänglich steht für 15 Jahre. Somit heißt 2x Lebenslänglich insgesamt 30 Jahre Knast, zumindest bei uns in Deutschland.

Frag mich bitte nicht wie man bei Lebenslänglich auf 15 Jahre kommt, den Sinn habe ich auch nie verstanden. Lebenslänglich war für mich immer ein ganzes Leben lang, bis ich dann mal eines besseren belehrt wurde.

Das man jemanden nicht 2x töten kann ist schon klar. Macht aber auch Sinn.

Wenn jemand zum Tode verurteilt wird, darf diese Prozedur nur eine bestimmte Zeit andauern, denn niemand darf zu Tode gequält werden. Überlebt derjenige diese Prozedur darf er kein 2. mal getötet werden, da die erste Strafe vollstreckt wurde, und derjenige seine Strafe somit abgesessen hat.

Bei 2x zum Tode bestraft, muß die Tat schon sehr heftig gewesen sein. Sollte er also die 1 Todesstrafe überleben, kann unmittelbar im April die 2. Strafe vollzogen werden, wobei man dann aber sichergehen wird das derjenige das nicht überleben wird. Es sind schon mehrere Fälle vorgekommen das Verurteilte z.B.  den Elektrischen Stuhl überlebt haben.


trailhof 
Fragesteller
 05.09.2017, 02:09

". Überlebt derjenige diese Prozedur darf er kein 2. mal getötet werden, da die erste Strafe vollstreckt wurde, und derjenige seine Strafe somit abgesessen hat. "

Das hab ich auch schon gehört. Aber es stimmt nicht.

Ein einziges mal hat in den USA ein Mann die "Hinrichtung" überlebt (elektrischer Stuhl). Nach der missglückten Exekution wurde der schwerstverletzte medizinisch versorgt. Er klagte darauf hin, dass er ja schon "hingerichtet" wurde und somit seine Strafe bekommen habe. Er verlor den Prozess und wurde ein Jahr später - diesmal erfolgreich - hingerichtet.

casala  05.09.2017, 02:10

voll daneben - 2xlebenslänglich ergibt sich aus der summe der straftaten. genauso verhält es sich bei der todesstrafe. WIR SIND NICHT IN EUROPA !

sternchen01973  05.09.2017, 02:20
@casala

Natürlich ergibt sich das aus der Summe der Straftaten, für einen einzelnen Mord bekommt man nicht 2x die Todestrafe. Die Härte spielt eine Rolle und was noch alles dabei ist. z.B. ob geplant oder aus dem Effekt heraus usw. usw. und man darf auch nicht vergessen das in den USA jeder Staat und jedes Kuhdorf seine eigenen Gesetze hat.

macqueline  20.12.2019, 08:09
@casala

Auch in EUROPA gibt es Strafen von mehrmals Lebenslänglich. Erst vor wenigen Monaten wurde in England, also in unserer Nähe, ein Mann für mehrere Vergewaltigungen zu 33 mal Lebenslänglich verurteilt!

capi89  05.09.2017, 03:10

Die Antwort ist in vielerlei Hinsicht völlig falsch: 1. Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe in Deutschland bedeutet nicht automatisch Entlassung nach 15 Jahren Haft. Lebenslänglich bedeutet zunächst unbefristet, 15 Jahre sind dabei die Mindestverbüßungsdauer, durchschnittlich werden in Deutschland aber 20 Jahre verbüßt, es gibt aber auch Verurteilte, die weitaus länger in Haft sind. 2. Lebenslängliche Freiheitsstrafen dürfen in Deutschland nicht kumuliert werden, die höchstmögliche Gesamtstrafe ist, auch wenn jemand in unterschiedlichen Prozessen wegen zwei unterschiedlichen Morden verurteilt wird, immer maximal eine lebenslange Freiheitsstrafe. 3. In den USA gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsvorschriften bezüglich der Kumulierung von Strafen, die sich in jedem Bundesstaat unterscheiden. Es ist aber prinzipiell möglich, dass Strafen hier addiert werden (auch 10 mal 10 Jahre für bspw. 10 fachen Betrug sind hier möglich: Das Gericht entscheidet dann, ob die Strafen parallel, oder hintereinander abgesessen werden).Außerdem ist die Verbüßungsdauer in den Staaten wesentlich länger, da die das mit dem "lebenslänglich" durchaus ernst meinen. 4. Ebenso, wie Haftstrafen kumuliert werden können, ist es hier auch möglich für mehrere Morde mehrfach zum Tode verurteilt zu werden: Das hat dann Konsequenzen bei der Anfechtung solcher Urteile, die im Zweifel einzeln angefochten werden müssen.

In den Vereinigten Staaten ist es möglich, Freiheitsstrafen zu addieren, auch lebenslange Freiheitsstrafen können, z.B. bei Doppelmördern addiert werden, was in den Staaten aber relativ unerheblich ist, da hier "lebenslänglich" häufig auch genau das bedeutet. Relevant wird diese Regel dann, wenn bspw. ein Angeklagter für zehn Betrungsfälle zu zehn mal zehn Jahren Haft verurteilt wird, und das Gericht anordnet, dass die Strafen nacheinander abzusitzen sind: Das bedeutet dann faktisch 100 Jahre Haft. Auch Todesurteile können mehrfach verhängt werden, da ein Verurteilter aber nur einmal hingerichtet werden kann, hat das lediglich verfahrenstechnische Konsequenzen.

Doppelt lebenslänglich bedeutet, dass man nach einer Begnadigung oder Herabsetzung der Haftzeit immer noch die zweite lebenslängliche Haft abzubüßen hat. Das gleich gilt dann entsprechend für die Todesstrafe.