Restschuld Befreiung jetzt wieder eine Forderung?

Forderung  - (Insolvenz, restschuldbefreiung, Unerlaubte Handlung) Befreiung  - (Insolvenz, restschuldbefreiung, Unerlaubte Handlung)

7 Antworten

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Der Gläubiger behauptet, er hätte eine Forderung aus unerlaubte Handlung zur Tabelle im Insolvenzverfahren angemeldet.

Im Insolvenzverfahren sind Forderung aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Daher wäre es hier erst einmal notwendig zu wissen, ob die Forderung auch so angemeldet wurde. Wichtig ist die Vorsätzlichkeit und die genaue Angabe, woraus sich dieser Rechtsgrund ergibt.

Ist sie tatsächlich so angemeldet worden (es hätte ein Widerspruch erfolgen müssen), dann kann die Forderung auch jetzt noch vollstreckt werden.

Der Wisch kommt von einer Inkassobude, die lügen ohnehin wie gedruckt.

Spätestens nach dem Schlußtermin müßtest Du darüber informiert worden sein daß eine Forderung aus unerlaubter Handlung in der Tabelle ist und nicht in die RSB fällt. Das Insolvenzgericht muß darüber einen Beschluß fassen.

Ansonsten erkundige Dich einfach bei Deinem Treuänder.

Sollte an der Sache nichts dran sein, mach eine Anzeige wegen Betrugs.

Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist, die endet immer zum 31.12 in die Tonne damit. Erst wenn was vom Amtsgericht kommt, was ich aber nicht glaube musst du Einspruch erheben. Wie heißt diese Inkasso? Ist die aus Deutschland? Kurz Info dann kann ich dir weiter Tipps geben

Da würde ich doch direkt zu einem Anwalt gehen. Es könnte sich doch ja auch um ein betrügerisches Schreiben handeln.

dinge aus unerlaubten handlungen zählen nicht bei der pi

aber das ist eh verjährt, wenn es da keinen titel gibt