Schwarzfahren Strafe doppelt?

10 Antworten

Hallo, Ich bin wegen schwarzfahrens verurteilt worden.
750€

Das wird wohl die Strafe sein für das Erschleichen von Leistungen sein.

Außerdem nochmal von der DB Nen Inkasso von 500€

Und das wird die Forderung von der DB sein.

Wenn dass der Fall ist dann ja, du musst beides begleichen.

Zivilrecht und Strafrecht. Beides ist zu begleichen. Das eine geht an den Geschädigten, das andere an die Staatskasse. Wie aber bei der zivilrechtlichen Forderung 500 Euro zusammen kommen können, wird ewig dein Geheimnis bleiben. Beide Beträge zusammen sind locker in der Höhe einer 3-Jahres-Fahrkarte für die Öffis und Bahn. Dein Schwarzfahren hst sich also richtig gelohnt, oder?

Nikdrik 
Fragesteller
 03.02.2020, 07:40

1x ec Karte im Urlaub verloren 2x Schwarzgefahren

1 x Monatsticket vergessen

wiki01  03.02.2020, 07:52
@Nikdrik

Also 3 mal erwischt? Und dafür 500 Euro? Niemals gar nie nicht. Du erzählst nicht alles. Musst du auch nicht. Mir fällt nur die Unstimmigkeit auf. Zunächst einmal fordert der Dienstleister. Den bezahlst du nicht, dann kommt das Inkasso-Unternehmen, welches hohe Bearbeitungs- und Mahngebühren berechnet. Deine ehemalige Forderung dürfte so bei ungefähr 200 Euro gelegen haben. Der Rest ist dein Versäumnis.

kevin1905  03.02.2020, 12:58
@wiki01

Naja wenn er im DB-Fernverkehr unterwegs war kann das schon so teuer sein. Erhöhtes Beförderungsentgelt beträgt den doppelten Fahrpreis. Die 60,- € sind eben nur die Untegrenze, weil das ja keinen abschreckt, wenn er im Bus statt 2,50 € fürs normale Ticket 5,- € erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen muss.

Kostet das Ticket aber regulär 100,- €, so wären es mind. 200,- € für das Schwarzfahren.

Die 750,- € sind eine Geldstrafe aus dem Strafverfahren nehme ich an? Dieses Geld geht an die Staatskasse.

Inkassokosten sind Gläubigerkosten.

Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt den doppelten Fahrpreis mind. aber 60,- €. Diese kriegt das Verkehrsunternehmen, ggf. mit Zinsen, Mahngebühr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wie hast du es denn geschafft, dass aus 60€ 500€ werden?

Ja, du musst beides bezahlen.

Das ist übrigens keine doppelte Strafe, sondern sind verschiedene Dinge.

An den 500€ bist du selbst Schuld. Wenn du gleich bezahlt hättest, wäre es bei 60€ geblieben.

Nikdrik 
Fragesteller
 03.02.2020, 05:11

Wollte mir das Leben nehmen und habe aufgehört, Rechnungen zu bezahlen.

Nach 3 Monaten verschlossenem Briefkasten dann die Überraschung 😀

exxonvaldez  03.02.2020, 05:16
@Nikdrik

3 Monate ist schon ne Hausnummer! So schafft man das natürlich.

Du musst ja einen riesigen Briefkasten haben.

Naja. Jetzt weißte ja Bescheid.

Nikdrik 
Fragesteller
 03.02.2020, 05:18
@exxonvaldez

Normalformat, vielleicht etwas größer aber 100 Stück passen da schon rein 😀

Das eine (500.-€) ist das Geld, dass du an die DB zahlen musst als erhöhtes Beförderungsentgelt.

Das andere (750.-€) ist die Strafe, die du von einem Gericht für "Erschleichen von Leistungen" bekommen hast.

Das eine ist eine Straftat, für die du verurteilt wurdest und das andere ist eine zivilrechtliche Forderung der DB.

Du musst beides zahlen. Ich würde aber erst die 750.-€ zahlen, falls beides auf einmal nicht geht. Wenn du die 500.-€ nicht zahlst wird es "nur" immer mehr, aber wenn du die 750.-€ nicht zahlst, dann wirst du im Gefängnis landen.

Anonymus57891  03.02.2020, 08:07

Er landet doch nicht im Gefängnis? Wo lebst du? Dann kommen Mahnungen, und irgendwann stehen die Herrn in der Gerichtsvollstrecker vor der Tür und nehmen Sachen mit?!!

Panazee  03.02.2020, 08:35
@Anonymus57891

Bei einer Geldstrafe durch ein Gericht sind die einzigen die irgendwann vorbei kommen Polizisten, die einen mitnehmen, wenn man die Geldstrafe nicht bezahlt hat und auch dann akut nicht zahlen kann.

Das sind ja keine Schulden, die man bei irgendwem hat, sondern das ist eine Geldstrafe und da versteht der Staat keinen Spass, wenn man die nicht zahlt.

Die 500.-€ kann er schleifen lassen. Da kommt halt irgendwann der Gerichtsvollzieher und pfändet bzw. er unterschreibt einen sog. Offenbarungseid. Bei der 750.-€ Geldstrafe läuft das anders.

Anonymus57891  03.02.2020, 08:41
@Panazee

Natürlich hat man „Schulden“ beim Staat, und genau das was ich gesagt habe wird sich passieren, lustiger Weise ist das meinem Nachbar genau so passiert.

kevin1905  03.02.2020, 12:55
@Anonymus57891
Er landet doch nicht im Gefängnis?

Wenn er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde aufgrund von § 265a StGB und diese nicht bezahlt, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten oder einen Antrag auf freie Arbeit stellen.

Wegen der zivilrechtlichen Forderung geht es nicht in den Knast (außer Erzwingungshaft, falls er sich weigert die VA abzugeben), wegen der Straftat eventuell.