kann man hier in deutschland mit 6 jahren schon inhaber einer firma sein

13 Antworten

Jain. Mit Inhaber bezeichnet man in der Regel eine voll haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft. Das ist möglich, ich halte es aber für eher unwahrscheinlich. Anders sieht es bei beschränkt haftenden Gesellschaftern aus.

Das ist durchaus sinnvoll, da sich die Familie so einen Haufen Steuern spart. Als Gesellschafter fließen dem Kind Gewinne zu. Diese Gewinne muß nun nicht der Vater, sondern das Kind versteuern. Hierbei hat das Kind seinen eigenen Grundfreibetrag und seine eigene Steuerprogression. Kindergeld und Kinderfreibetrag wird bei minderjährigen Kindern unabhänig vom Einkommen des Kindes gewährt.

1. Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass man Verträge rechtswirksam abschließen kann. Möchtest du einem Geschäft zustimmen, gibst du hierfür eine Willenserklärung ab.

Es wird unterschieden zwischen:

•voll geschäftsfähig

•beschränkt geschäftsfähig

•geschäftsunfähig

2.Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen nur Geschäfte abschließen, die ihnen einen Vorteil bieten und die sie mit ihrem eigenen Taschengeld finanzieren können. Bei anderen Geschäften brauchen sie die Zustimmung der Eltern, da das Geschäft bzw. die Willenserklärung ansonsten nicht gültig ist. Jugendliche können also ohne die Zustimmung ihrer Eltern keine Abo-Verträge abschließen.

3. Kinder unter 7 Jahre sind geschäftsunfähig und dürfen ohne die Zustimmung der Eltern keine rechtsgültigen Geschäfte ausführen.

Fazit, die Firma könnte Vater & Sohn heissen, aber der eigentliche geschäftsfähige und gesetzlich handlungsfähige Inhaber kann nur der Vater gewesen sein, wenn er auch seinen Sohn in die Aufgaben der Firma von klein auf integriert hat!!!!!

http://www.netzdurchblick.de/geschaeftsfaehigkeit0.html

fraggle16  21.10.2011, 16:21

seit wann muss in Deutschland Firmeneigentümer und Geschäftsführer in Personalunion vorhanden sein?

Frau Klatten arbeitet nicht für die Altana AG, sie gehört ihr aber zu 100% - als Beispiel.

Umgekehrt gibt es genügend Geschäftsführer in Deutschland, die nicht mal einen kleinen Anteil an der Firma besitzen, die sie leiten.

Um etwas zu besitzen, oder Eigentümer einer Sache zu sein, bedarf es keiner Geschäftsfähigkeit, wäre ja noch schöner.

die Betonung liegt auf er und sein Vater, er kann als eventuell als Mitinhaber eingetragen sein, hatte aber keinerlei Befugnisse, weil nicht geschäftsfähig.

Erbrechtlich gesehn kann man selbstverständlich seinem Sohn die Firma vererben. Führen darf er sie allerdings nur nach Vollendung des 18. Lebensjahres und nur nur bei Vorliegen der Voraussetzungen (Meisterbrief).

Gesellschaftsrechtlich gesehen kann ein 6-Jähriger Mitinhaber eines Betriebes sein, als Komplementär oder Gesellschafter Firmenanteile halten, muss sich aber in allen rechtlichen Dingen halt vertreten lassen.

Und viele Jugendliche haben bereits eine eigene Firma (Idee, Produktion) die aber durch GF oder Prokuristen im Geschäftsleben rechtlich geführt wird.

G imager761

Ja, sofern ein entsprechend bevollmächtigter Geschäftsführer da ist, ist das durchaus denkbar. Sowas wird sehr oft bewusst gemacht.

babylove21 
Fragesteller
 21.10.2011, 09:50

er hat nicht geerbt er wurde mit eingetragen

fraggle16  21.10.2011, 16:28
@babylove21

und weiter @babylove? wo liegt jetzt das Problem?