Kann man gegen eine grundlos eingerichtete 30er begrenzung klagen?
3 Antworten
Gemäß §45 (9) Satz 3 StVO sind Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur bei besonderer Gefahrenlage zulässig. Und eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine solche Beschränkung.
Der Satz 4 listet dann aber auf, unter welchen Bedingungen es für solche Beschränkungen keiner besonderen Gefahrenlage bedarf. Darin enthalten sind Tempo 30 Zonen und Tempo 30 Begrenzungen. Die genauen Bestimmungen sind recht umfangreich, wann das genau zulässig ist und wann nicht. Am besten selber mal nachlesen:
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/123-45-verkehrszeichen-und-verkehrseinrichtungen
man kann immer gegen Alles klagen, ob man durchkommt, steht auf nem anderen Blatt
Nein. Entscheidungshoheit der Kommune. Eine erfolgreiche Klage auf dem Verwaltungsgerichtsweg wäre hier nur dann denkbar, wenn der entsprechende Zonenbereich die dafür vorgesehenen Grundlagen nicht erfüllen würde - was aber seit der Zulassung abschnittsweiser Tempo-30-Zonen eher unwahrscheinlich sein dürfte.