Bfd Ansprüche nach festgestellter Dienstunfähigkeit?
Hallo, ich bin Saz, seit 5 Jahren dabei und aufgrund einer psychischen Erkrankung steht eine mögliche Dienstunfähigkeit im Raum (Verfahren noch nicht eingeleitet) jetzt zu meiner Frage: Erlischt mein Bfd Anspruch im Falle einer festgestellten Dienstunfähigkeit und der daraus folgenden Entlassung aus dem Dienstverhältnis? Außerdem: ist es möglich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, natürlich bevor das DU Verfahren eingeleitet werden sollte. Vielen Dank im voraus MfG
1 Antwort
Hallo Benni,
hinsichtlich der DU - die kann man natürlich nicht mehr abschließen, wenn eine Schädigung bzw. psychische Behandlung schon vorgelegen hat.
Ich frage mich allerdings, aus welchem Grund du bisher keine DU abgeschlossen hast, denn in allen Bundeswehrstandorten, werden doch die Soldaten über solche Versicherungsabschlüsse informiert und es wird ihnen sogar nahegelegt diese auch abzuschließen.
Hinsichtlich deiner weiteren Fragen, solltest du dich an den Sozialdienst der Bundeswehr wenden, dort wird man dir weiter helfen.
Viele Grüße,
Norbert Uhrig
Empfehlungsvertragsbeauftragter des DBwV