Bfd Ansprüche nach festgestellter Dienstunfähigkeit?

1 Antwort

Hallo Benni,

hinsichtlich der DU - die kann man natürlich nicht mehr abschließen, wenn eine Schädigung bzw. psychische Behandlung schon vorgelegen hat.

Ich frage mich allerdings, aus welchem Grund du bisher keine DU abgeschlossen hast, denn in allen Bundeswehrstandorten, werden doch die Soldaten über solche Versicherungsabschlüsse informiert und es wird ihnen sogar nahegelegt diese auch abzuschließen.

Hinsichtlich deiner weiteren Fragen, solltest du dich an den Sozialdienst der Bundeswehr wenden, dort wird man dir weiter helfen.

http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9gtSiYr2SjNTc1LyC_KKSxJxUveL8qkwgXQxlpGSm5hWX6BdkOyoCAHMG2Rg!/

Viele Grüße,

Norbert Uhrig

Empfehlungsvertragsbeauftragter des DBwV