Bedarfsgemeinsschaft - getrennte Wohnungen

11 Antworten

ihr seid ein paar und wenn ihr zusammenwohnt seid ihr auch ne bedarfsgemeinschaft...is nunmal so...also war euer widerspruch total überflüssig... höchstens wenn ihr angebt ihr seid ne WG, sprich führt keine beziehung miteinander usw würde sowas gehen...da würde aber auch einer nachschauen kommen um zu gucken ob dem wirklich so is..da muss dann jeder neben klo und küche n eigenes zimmer für sich haben, sprich getrennte betten, schränke und co.. aber ihr seid nunma ein paar, was die ja auch wissen..ergo seid ihr ne bedarfsgemeinschaft.. außer mehrkosten bringt euch ne zweite wohnung doch gar nichts..ob einer nachschauen kommt hängt vom amt ab..aber rechnet doch einfach ma nach was für zusätzliche kosten das wären

Wenn ihr euch nachweislich trennt und er in eine eigene Wohnung zieht, muss das Amt von zwei Bedarfsgemeinschaften ausgehen, auch wenn die Wohnung im gleichen Haus liegt. Bei ihm muss das Amt sowieso der Anmietung zustimmen, da muss er noch etliche Überzeugungsarbeit leisten. Seht aber zu, dass ihr wirklich getrennt wirtschaftet und die eine Wohnung nicht nur pro forma anmietet, denn das könnten sie bei Kontrollen herausbekommen. Es ist gut möglich, dass sie euch in eurem Fall durchaus kontrollieren werden. Falls sie seinen Schlafanzug in deinem Bett finden, können sie aber nicht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen, dazu gehört eben auch das gemeinsame Wirtschaften.

Ich würde an deiner Stelle deinen Freund auch nicht mit durchfüttern wollen.

Am Anfang wird aufjedenfall ein Außendienstler kommen, der sich die Wohnung desjenigen, der Hartz 4 beantragt, ansieht, ob evtl noch weitere Personen in der Wohnung wohnen etc etc. Danach gibt es meines Wissens nach keine "Kontrollbesuche". Besuche des Außendienstlers dürfen sowieso immer abgewiesen werden, es sei denn, es wurde tatsächlich ein Termin vereinbart.

Rechnet mal aus, ob das wirklich so viel günstiger ist!

  1. Sind beide Wohnungen für Singles angemessen? (max 45m²)?

  2. Regelsatz plus KdU minus Miete, Strom, Telefon... bei jedem... ist der Rest von beiden mehr als das was ihr jetzt habt? Mein gott, bloss weil man jedem von euch 10% weniger zahlt, wollt ihr mit Gewalt den Steuerzahler behuppen? und womöglich noch ne zweite Wohnungseinrichtung fordern?

gehts noch?

ICH gehe 2 Jobs im Niedriglohnsektor nach, stehe JEDEN tag (7 tage die Woche) morgens um 3 auf... bin stolz drauf, nur ca 70€ Aufstockung zu brauchen... und muss hier lesen, wie zwei Faulpelze darüber diskutieren, wie sie den Steuerzahler und damit auch mich um einige wenige Euros zu prellen!

Sucht euch 400€/Jobs! Jedem bleiben davon 160€ über...damit hättet ihr 320€ MEHR in der Kasse!

Gerade jetzt im Winter werden Zusteller (Zeitungen, Prospekte) händeringend gesucht! ICH habe die Chance genutzt, mach du es auch!

Bernyvie  19.12.2011, 12:15

manche Leute kriegen den Hals nicht voll !!!

Dea2010  19.12.2011, 12:30
@Bernyvie

Jap. Wegen 72€ die Allgemeinheit bescheissen statt arbeiten zu gehen....

VirtualSelf  19.12.2011, 17:18
@Dea2010

Aber hallo ... in dem Moment, in dem einer der beiden arbeitet, kann es um mehrere Hundert Euro gehen.

Grundsätzlich habt ihr das Recht, euch zu trennen und werdet ihr unterm Strich Anspruch auf zwei Wohnungen haben.

Da du im Januar anfängst zu arbeiten und mutmaßlich - so interpretiere ich deine Post - alleine gerechnet aus dem Leistungsbezug rausfällst, brauchst du keinerlei Besuche des Jobcenters zu fürchten.

Wenn er seine Wohnung so einrichtet, dass eine geordnete Haushaltsführung möglich ist, hat auch er nichts zu befürchten, selbst wenn ein paar deiner Sachen bei ihm untergebracht sein sollten.

Letztlich schöpft ihr einen legalen Gestaltungsspielraum aus, der ja nur deshalb interessant wird, weil der Gesetzgeber quasi die Zwangsvergemeinschaftung Nicht-Verheirateter vorgesehen hat. Deshalb solltet ihr auch kein schlechtes Gewissen haben.