Kann man für Klingelstreiche ins Gefängnis kommen?

6 Antworten

Davon würde ich nicht ausgehen. Ein Klingelstreich kann zur Ordnungswidrigkeit wegen unzulässigem Lärm werden, im Extremfall auch als "Belästigung der Allgemeinheit" gesehen werden. Übertreibt man es nämlich, geht man nicht nur entschieden zu weit, sondern kann im Härtefall sofern es einige Leute mitbekommen und sich dadurch gestört fühlen auch zur Verantwortung gezogen werden. Aber eine Haftstrafe würde ich in dem Fall ausschließen. 

Sehr wahrscheinlich wird das aber noch kein rechtswidriges Ausmaß angenommen haben, wenn das allerdings schon zur Debatte steht, sollte man das zukünftig auf jeden Fall unterlassen, offensichtlich kennt man dann nämlich kaum Grenzen.

Schön, dass Ihr Euch wenigstens Gedanken über -danach- macht! Vielleicht solltet Ihr Euch jetzt Gedanken über das -indemMoment- machen! Und zwar aus der Sicht des "Geschädigten" ;-) ? Und hoffentlich kommen dann auch Kinder zu Euch, wenn Ihr mal allein lebt und nicht mehr bei den Eltern. ;-) Vielleicht ist das dann Strafe genug.

Ist die Frage ernst gemeint, wie viele Erwachsene heute, einst Kinder haben keine Klingelstreiche ausgeführt. Man foppt / ärgert ein bisschen die Leute, natürlich (und das sollen sie auch sein) sind die Leute denn ungehalten/ sauer und wütend- strafbar war so etwas noch nie !

Das ist höchsten Nötigung

Felix ... sag das nicht, sonst kommst du auch zu mir in die Hölle!

§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ach, iwo. 

Tja

Sie heißen doch Klingelstreiche und nicht Klingelverbrechen. Er wird nur ein Ermahnung bekommen und gut. Aber ich würde mich nicht erwischen lassen, könnte sein, dass die Opfer sich auch was einfallen lassen.