Kann man einen unrechtmäßigen Hausbesetzer der Mietwohnung zwangsabmelden?

4 Antworten

Hausbesetzer sind immer unrechtmäßig in Aktion. Rechtmäßige Hausbesetzer können beileibe nicht als Hausbesetzer bezeichnet werden.

Hier gilt wohl eher, dass eine Mietwohnung und nicht ein Haus unrechtmäßig genutzt wird. Verwunderlich ist, dass dieser Hausbesetzer sich sogar beim Einwohneramt unter dieser Adresse angemeldet haben soll. 

Falls es sich hier um einen fristlos gekündigten Mieter handeln sollte, der nicht ausziehen will, ist zu prüfen, ob nach §545 BGB das Mietverhältnis weiter unbefristet fortgesetzt wird. Falls nach diesem § der Fortsetzung des MV durch den Vermieter widersprochen sein sollte, kann die Räumungsklage vor dem Amtsgericht in Gang gebracht werden.

fashionist 
Fragesteller
 04.08.2015, 15:23

Hier geht es um einen Freund von mir, der ein riesen Problem hat und nun bei mir zwischenzeitlich unterkommt, weil er nicht in seine Wohnung kann. Er hatte einem Herren im Urlaub seine Wohnung überlassen, der hat sich da allerdings einfach mal übers Bezirksamt angemeldet, seine Möbel reingestellt und Haustürschlösser ausgetauscht. Als mein Bekannter wieder in die wohnung wollte, stellte er verdutzt fest, dass der Fremde nun meint, er wäre da Mieter. Die Polizei meinte, sie könne nichts tun, da er ja dort gemeldet sei und das wäre dann wohl eine zivilrechtliche Sache, den da raus zu bekommen.

Hier wären für eine sinnvolle Antwort dringend weitere Infos notwendig. Wie genau ist die Situation?

Hast du einen Mieter dem der Mietvertrag gekündigt wurde, der aber nicht auszieht? Warum willst du ihn abmelden? Hausbesetzer melden sich in der Regel garnicht erst beim Einwohnermeldeamt mit der Adresse an...

Wenn du einen Mieter aus der Wohnung haben willst würde dir eine Abmeldung nichts bringen, da brauchst du nach der Kündigung eine Räumungsklage vor dem Amtsgericht. Mit dem Titel kannst du ggf. den Gerichtsvollzieher bitten die Wohnung zwangszuräumen.

Auf den Kosten bleibt man aber meist sitzen, im schlimmsten Fall kann die Person auch vom AG vorerst in die Wohnung wieder eingewiesen werden. Dann bekommst du zwar Geld, die Person aber auch erst mal da.

 

fashionist 
Fragesteller
 04.08.2015, 15:24

Hier geht es um einen Freund von mir, der ein riesen Problem hat und nun bei mir zwischenzeitlich unterkommt, weil er nicht in seine Wohnung kann. Er hatte einem Herren im Urlaub seine Wohnung überlassen, der hat sich da allerdings einfach mal übers Bezirksamt angemeldet, seine Möbel reingestellt und Haustürschlösser ausgetauscht. Als mein Bekannter wieder in die Wohnung wollte, stellte er verdutzt fest, dass der Fremde nun meint, er wäre da Mieter. Die Polizei meinte, sie könne nichts tun, da er ja dort gemeldet sei und das wäre dann wohl eine zivilrechtliche Sache, den da raus zu bekommen.

Wie ist das zu verstehen?

Hat dieser Mensch sich ohne Zustimmung des Eigentümers Zutritt zur Wohnung verschafft und sich dort "eingenistet"?

Wenn ja wäre das Hausfriedensbruch. Also eine Straftat die man anzeigen und den Hausbesetzer "entfernen" lassen kann.

Ist der Mensch aber Mieter oder Bewohner der nicht ausziehen will obwohl der Mietvertrag beendet ist, bleibt dem Eigentümer/Vermieter nur die Räumungsklage.

Eine "Zwangsabmeldung", wenn das überhaupt geht, beim Einwohnermeldeamt schafft Besetzer auch nicht aus der Wohnung.

fashionist 
Fragesteller
 04.08.2015, 15:24

Hier geht es um einen Freund von mir, der ein riesen Problem hat und nun bei mir zwischenzeitlich unterkommt, weil er nicht in seine Wohnung kann. Er hatte einem Herren im Urlaub seine Wohnung überlassen, der hat sich da allerdings einfach mal übers Bezirksamt angemeldet, seine Möbel reingestellt und Haustürschlösser ausgetauscht. Als mein Bekannter wieder in die wohnung wollte, stellte er verdutzt fest, dass der Fremde nun meint, er wäre da Mieter. Die Polizei meinte, sie könne nichts tun, da er ja dort gemeldet sei und das wäre dann wohl eine zivilrechtliche Sache, den da raus zu bekommen. 

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Einen unrechtmäßigen Hausbesetzer kann man durch die Polizei entfernen lassen.