Muss in einer neuen Mietwohnung ein Bodenbelag vorhanden sein?

12 Antworten

Hinsichtlich der Bodenbeläge gilt grds. das, was im Mietvertrag vereinbart worden ist.

§ 535 BGB sagt lediglich aus, dass der Vermieter die Mietsache so übergeben muß, wie sie dem Mietvertrag entspricht:

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Frage: Was ist im Mietvertrag vereinbart???

nein, ein bodenbelag muss nicht vorhanden sein. wichtig ist jedoch, was mit dem vermieter ausgemacht wurde bzw. was im mietvertrag und übergabeliste steht. ihr solltet darauf achten, dass der boden als betonboden in der übergabeliste eingetragen ist.

Boden ist sache des vermieters zumindest sagt das ein freund von mir der seine eigentumswohnung vermietet

Die große Neue Lübecker vermietet meist ohne Bodenbelag!!!!!!

stimmt aber leiider nicht ist heutzutage oft so das es sache des mieters ist weil jeder was anderes will bezahlen muss man das auch oft selber

Ihr habt die Wohnung so gesehen und so gemietet wie sie war - und da gab es nur den Betonboden - von daher habt ihr keinen Anspruch auf einen Bodenbelag, welcher Art auch immer. Ihr könnt also jetzt reinlegen, was ihr wollt und dann beim Auszug die Wohnung - mit den nackten Betonboden so wieder verlassen.

Oder steht im Mietvertrag was anderes, das würde mich wundern, denn dann würdest du hier nicht fragen.

Ja, Bodenbelag ist keine Pflicht, dafür kannst du dir den Belag selber aussuchen.