Kann man einen Eigentümer aus der Gemeinschaft ausschliessen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, dass kann man.

Hierzu gibt es den § 18 des WEG, wonach man einen Wohnungseigentümer zwingen kann, seine Wohnung zu verkaufen (Entziehung).

Da es hier dutzende von Urteilen gibt, wäre es hilfreich, wenn man nähere Informationen hätte. Denn Querulantentum allein, wird zumindest dann schwierig, wenn sich dieses nur im Widerspruch oder Kritik äußert.

In jedem Fall benötigen Sie zur Entziehung des Wohnungseigentums einen professionellen Verwalter oder, falls nicht vorhanden, einen Fachanwalt für WEG-Recht.

Ich glaube kaum, daß da was zu machen ist.

Da müssen schon juristisch relevante Dinge vorfallen,

um ihn eventuell auszuschließen.

Moralisch kann man natürlich jeden ausschließen,

ich persönlich würde allerdings ein vernünftiges Gespräch vorziehen.

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Ich ziehe Mietwohnungen aus verschiedenen Gründen vor.

Ein Grund ist, wenn mich jemand richtig nervt,

zieh' ich einfach ein Haus weiter...

Das Risiko geht man immer ein, wenn man eine Eigentümergeneinschaft gründet. Auch wenn man sich zuerst vollkommen einig ist, kann sich ein Streit entwickeln.

"Ausschließen" aus einer Eigentümergemeinschaft? Sicher gibt es irgendwo eine "Auseinandersetzungsklausel", diese solltest Du durch einen Juristen prüfen lassen. Aber einfach wird das nicht, da man das Haus ja nicht teilen kann. Denn vermutlich besitzt die "Gemeinschaft" das komplette Haus.

Das ist nicht einfach - da jeder berechtigt ist seine Meinung zu vertreten. Anders sieht es aus wenn er keine allgem .Kosten bezahlt.