Wir sind eine Eigentümergemeinschaft (2 Parteien). Eine Partei hat ihre Eigentumswohnung (2 Etagen)

3 Antworten

Solange nicht 30 Personen - also Überbelegung vorliegt - kannst du nix machen. Im Ersten Moment. Wenn sich aber rausstellt, dass die sich nicht benehmen - Lautstärke, Musik, Grölen, Zigarettengestank kannst du gegen den anderen ET klagen. Viel Spaß.

Ja, natürlich, wenn es denn diesbezügliche Vereinbarungen in der Teilungserklärung gibt. Schaue bitte in die Urkunde und binde den Verwalter ggf. mit ein.

Sofern das nicht gegen die Teilungserklärungn verstößt wohl kaum. Was gibt denn ihre Teilugnserklärung hinsichtlich der gewerblich anmutenden Untervermietung einer Eigentumswohnung so her?!?