Kann die Eigentümergemeinschaft die Anbringung einer Balkon/Terrassenbeschattung ablehnen?

5 Antworten

Die Eigentümergemeinschaft kann dir das sehr wohl untersagen, da es sich hier um eine sog. bauliche Veränderung handelt und diese von allen Eigentümern beschlossen werden muß. Es ist zwar nich nachvollziehbar, warum das untersagt wird, weil man ja die Genehmigung auch mit bestimmten Auflagen verbinden kann ( Maße/Farbe/Haftung etc.) - im Ernstfall müsstest du gegen die übrigen Eigentümer auf Zustimmung klagen. Wir haben das hier gerade auch in einigen Fällen und es ist ganz schön langwierig, wenn sich die Eigentümer nicht einig sind.

Solange die Beschattungsanlage nicht dauerhaft fest mit dem Baukörper verankert ist, wie z.B. bei einer Markise, die fest mit dem Baukörper verschraubt wird, geht Ihr Sonnensegel wie auch ein Sonnenschirm o.ä. die übrige Gemeinschaft nichts an!

Wenn die "Beschattung" eine feste bauliche Anlage ist, kann sie das. Wenn es sich nur um Markisen, Sonnensegel oder Sonnenschirme handelt nicht.

Außerdem müsste die Anlage "beeinträchtigen". Allein "Veränderungen" sind kein Ablehnungsgrund. Ggfs. die Ablehnung gerichtlich überprüfen lassen.

Das Aufstellen eines Sonnenschirms oder eines mobilen Sonnensegels kann dir die Eigentümerversammlug nicht untersagen.

Das gehört zur bestimmungsgemäßen Nutzung deines Sondereigentums und ich würde daher überhaupt nicht vorher fragen.

Schließlich willst du den Anderen sicher auch nicht verbieten ihre Unterwäsche auf dem Balkon aufzuhängen, oder ?

Ein Gartenpavillion, möglicherweise noch mit Seitenwänden, geht aber schon etwas weit. Hier kann man u.U. schon von Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds sprechen.

Darfst du doch aufstellen, du darfst das was du anbringst bloss nicht am Gebäude verankern.

Inzwischen gibt es riesige Sonnenschirme die mit Steinplatten am Boden halten in allen Variationen.