Kann man einen bereits unterschriebenen Ausbildungsvertrag rückgängig machen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In beiderseitigem Einverständis kann man alles. Das solltest du fairerweise dann sehr schnell tun, damit die Stelle von einem Nachrücker belegt werden kann.

Innerhalb der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen, mit wichtigem Grund fristlos =)

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

bitmap  07.09.2012, 17:58

Innerhalb der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen, mit wichtigem Grund fristlos

Dann schau mal in deinen link.

-> (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Hallo baame

da brauchst du dir keine Sorgen machen. Auch wenn du einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, hast du immer die Möglichkeit ihn innerhalb der Probezeit (und auch vor Antritt der Ausbildung) ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. (Siehe ggf. §20 und §22 Berufsbildungsgesetzt)

Viele Grüße

in den ersten sechs monaten kannst du jederzeit fristlos kündigen. (und gekündigt werden) = probezeit.

bitmap  07.09.2012, 17:55

Bei einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Probezeit aber nur 1-4 Monate und danach kann der Auszubildende und auch der Ausbilder eben nicht mehr einfach so grundlos fristlos kündigen.

Nussbecher  07.09.2012, 17:58
@bitmap

stimmt bei macnhen liegen die fristen anders. die regel sind aber meist 6 monate. der fragesteller sollte in seinen vertrag schauen, da steht das ja alles drin.

bitmap  07.09.2012, 18:03
@Nussbecher

die regel sind aber meist 6 monate.

Aber nicht bei Ausbildungsverträgen.

Wenn das ein ganz normaler Ausbildungsvertrag nach Berufsbildungsgesetz ist (und das sind die meisten in D), dann kann vertraglich nicht von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden und die lautet:

''Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.''

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44165.htm

Man kann ihn fristgerecht kündigen.