Kann man eine Strafe bekommen, wenn man Minijobs NICHT anmeldet?

11 Antworten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet zur Anmeldung. Er muß ja auch die Abgaben bezahlen. Bei einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis tragen AN und AG jeweils zur Hälfte die Beiträge. Bei Jobs auf geringfügiger Basis, trägt sie der AG alleine. Es pielt keine Rolle ob es nur 100 Euro od. zwei Aushilfsjobs sind. Es dürfen insgesamt nur nicht mehr als 450,- sein.,

Zwei Minijobs sind offiziell gar nicht möglich. BEIDE Arbeitgeber sind dann für die vollen Sozialbeiträge haftbar. Das macht niemand mit, der noch bei Verstand ist.

MenschMitPlan  15.02.2014, 12:14

Blödsinn! Wenn beide Verdienste zusammen unter 450 € ergeben, gibts gar keine Probleme. Das mit der Haftung der Arbeitgeber ist totaler Humbug.

DerHans  15.02.2014, 13:59
@MenschMitPlan

Wenn du es besser weißt...... Bitte schön, mach ruhig.

user3096  16.02.2014, 11:13
@MenschMitPlan

Das mit der Haftung der Arbeitgeber ist totaler Humbug.

dann belege uns doch mal diesen Humbug.

Du solltest schon etwas Ahnung haben wenn du alles als Humbug darstellst.

So, und nun erwarten wir von dir deine Erklärung mit entsprechende Belege.

man man-...

Claud18  21.03.2014, 11:38
@user3096

Allerdings sind 2 Minijobs möglich, solange der Gesamtverdienst 450.- € nicht übersteigt.

Hallo questione,

Sie schreiben:

Kann man eine Strafe bekommen, wenn man Minijobs NICHT anmeldet?<

Antwort:

Grundsätzlich Ja!

Gesetzlich ist das in Deutschland so geregelt, daß hier die Arbeitgeber in der Pflicht sind!

Das heißt:

Der Arbeitgeber ist für die notwendigen Anmeldungen verantwortlich und zuständig und bei jeder Aufnahme einer Tätigkeit muß der Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers anfordern und die dortigen Daten für die jeweilige Anmeldung zu Grunde legen!

Liegen mehrere Arbeitsverhältnisse vor, so werden diese durch die Daten im Sozialversicherungsausweis bei den Behörden automatisch aktenkundig und offengelegt!

Zu Unterscheiden wäre zwischen Minijobs und Midijobs!

Minijob gesamt bis 450 Euro!

Midijobs 450,01 - 850 Euro! (Gleitzone)

Würde der jeweilige Arbeitgeber seiner Meldepflicht nicht nachkommen, macht er sich straf- und haftbar!

Siehe hierzu z.B. auch unter folgenden Links:

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/55335/minijobs?p=all

google>>wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung#Geringf.C3.BCgig_entlohnte_Besch.C3.A4ftigung

google>>wikipedia.org/wiki/Midi-Job

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo,

beträgt der Bruttoverdienst aus beiden Arbeitnehmertätigkeiten maximal 450 Euro? Oder mehr?

Besteht eine eigene Krankenversicherung oder eine Absicherung als Familienangehöriger?

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Krankenversicherung als Student, Schüler, Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld, Bezieher von Arbeitslosengeld II (Jobcenter) oder ....?

Gruß

RHW

Minijobs müssen der Minijobzentrale gemeldet werden. Der Arbeitgeber muss die ca 30% pauschalen Lohnnebenkosten dorthin abführen.

Dies gilt auch für 2 Minijobs die in Summe nicht mehr als 450,- € bringen.

Ist die Summe beider Minijobs größer als 450,- € so werden beide voll sozialversicherungspflichtig.

In dem Fall sind die Beiträge (sowohl AG- als auch AN-Beiträge) an die Krankenkasse der Wahl des Versicherten abzuführen und evtl. Steuerabgaben dem Finanzamt.