Muss man wenn man eine Anzeige bei der Polizei macht, die dann auch unterschreiben?

5 Antworten

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Hallo simone1962,

grundsätzlich unterschreibt man so eine Strafanzeige schon, aber die Unterschrift ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Eine Strafanzeige ist sowieso nichts weiter als eine Kenntnismitteilung über eine strafbare Handlung an die Polizei. Die meisten Delikte werden von Amtswegen aus verflogt, Das bedeutet, wenn die Polizei erst einmal Kenntnis von einer Straftat hat, muss sie diese auch bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft verfolgen.

Es gibt wenige Delikte, wie z.B. die "einfache" Körperverletzung, wo die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, es sei denn es liegt öffentliches Interesse vor. In dem Fall muss der Geschädigte einen Strafantrag stellen und der muss auch unterschrieben werden.

Schöne Grüße
TheGrow

also ich bin wahrscheinlich auch an einen Polizisten geraten, der seine arbeit nicht gerne macht und völlig genervt ist, der sollte mich heute zurück rufen und ich fragte ihn ob ich denn nichts unterschreiben müsse, er verneinte und die anzeige wäre schon weggeschickt. Mit meinen Daten wird nämlich Missbrauch betrieben mit der emailadresse und meiner Anschrift die ich kenne die Person die das macht und einer Bekannten von mir ergeht es ebenso die wird von der gleichen Person belästigt, die bekam dann sogar Pakete zugeschickt die sie nie bestellt hatte. Dann hatte ich auch nach der Bearbeitungsnr. gefragt, das ich den Firmen (sollte ich Pakete bekommen) die dann auch zusenden kann, denn viele nehmen das nicht mehr zurück und man muss rückporto zahlen.. Darauf ging er garnicht ein.

@simone1962

Nein ich denke eher, dass es so ist wie er es Dir gesagt hat. Er wird Deine Anzeige bearbeitet und weitergeleitet haben.

Das er Dich nicht zurück gerufen hat, kann auch an seinem Arbeitsaufkommen liegen. Überall werden Stellen gestrichen und es kommt immer mehr Arbeit auf die Beamten zu. Hinzu kommt noch, dass jetzt noch viele im Urlaub sind, so dass sich noch weniger Beamte noch mehr Fälle teilen müssen.

Dabei kommt es leider vor, dass der Eindruck entsteht, dass der Beamte keine Lust hat, dabei arbeiten viele Beamte bis zur Erschöpfung.

Aber ich war ja nicht dabei und kenne den Beamten nicht, völlig ausschließen möchte ich natürlich nicht, dass Du gerade an einen geraten bist, der einfach keine Lust mehr hat.

Aber ob der Beamte nun Lust hatte oder nicht, er wird die Sache weiterbearbeitet haben und den Vorgang auch zur weiteren Bearbeitung weitergeschickt haben.

Achja, dass er Dich nicht zurück gerufen hat, kann auch da dran liegen, dass er vielleicht heute besonders viele Fälle zu bearbeiten hatte und einfach raus zu irgendwelchen Einsätzen musste.. Ist nicht immer böswillig, wenn man sowas mal vergisst. Polizeiarbeit ist leider nicht ganz so planbar, wie ein normaler Bürojob, wo man die Sachen nach und nach abarbeitet. Manchmal hat man viel Zeit für seine Arbeit und manchmal schiebt man Wochenlang Aktenberge vor sich hin und kommt einfach nicht hinterher.

Wünsch Dir jedenfalls erst mal, dass Du bald den Ärger mit dem Typen los bist. Solche Leute können nerven und denen was nachzuweisen ist immer schwierig.

Schöne Grüße
TheGrow

@TheGrow

Danke für deine tolle und ausführliche Info, noch die letzte Frage hätte man auch einen Strafantrag stellen können wegen Datenmissbrauchs? oder gehört das nicht dazu?

@simone1962

Der Datenmissbrauch als solches ist eigentlich nicht strafbar. Aber es gibt den Paragraphen:


§ 202a Ausspähen von Daten

  1. Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  2. Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Wenn er sich also von Dir irgendwelche Daten die Du irgendwo gespeichert hast und die z.B. mit einem Passwort gesichert waren illegal besorgt hat, könnte er sich durchaus strafbar gemacht haben.

Aber ansonsten fällt mir kein Gesetz ein, mit dem er sich in Hinblick auf Deine Daten er sich strafbar gemacht hat.

Bin mir im Moment nicht einmal sicher, ob er sich überhaupt strafbar gemacht hätte. Wie Du schreibst, hat er ja nicht sich Pakete auf Euren Namen zugeschickt, denn das wäre evtl. Betrug, sondern er hat einfach so getan als wenn Ihr die Waren selber bestellt hättet.

Ist zwar böser Schabernack, aber eine Strafbarkeit sehe ich hier nicht.

Wenn man weiß, wer derjenige ist, könnte man aber eine Unterlassungsklage einreichen, die denjenigen ne Stange Geld kostet. Die Firmen bei der er bestellt hat, würden sicherlich auch noch Schadenersatzforderungen in Hinblick auf Verpackung, Versand und Bearbeitungsgebühren verlangen.

Schöne Grüße
TheGrow

frage mal nach, ob die anzeige rausgeschickt wurde, es kann sein dass sie im papierkorb gelandet ist.

Mich würde es sehr mißtrauisch machen, wenn ich keine Kopie bekäme. Der Polizist könnte so einfach die Strafanzeige unter denTisch fallen lassen.

Da machen Polizisten wirklich, besonders wenn es ein Antragsdelikt ist, wo man auch nicht ermitteln muß, wenn keine Anzeige vorliegt. In diesem Sinne geht es der Polizei um Arbeitsersparnis!

Wenn du etwas geklaut hast oder so, niemals etwas unterschreiben! NIEMALS!

Wenn SIE geklaut hätte, hätte sie wohl nicht die Strafanzeige gestellt

@TheGrow

Und wenn ich solche Kommentare wie:

Wenn du etwas geklaut hast oder so, niemals etwas unterschreiben! NIEMALS! >

Der nächste Kommentar würde dann wohl lauten:

Auf jeden fall einen Rechtsanwalt aufsuchen >

Mal angenommen, Du hast eine Straftat begangen, wurdest dabei auf frischer Tat ertappt.

Was bringt es Dir dann, wenn Du die Tat nicht zugibst oder gar abstreitest?

In vielen Fällen, insbesondere bei Ersttätern und klaren Beweisen und wenn der Beschuldigte die Tat zugegeben hat kann auf eine kostspielige Hauptverhandlung verzichtet werden und es wird nur ein Strafbefehl erlassen.

Was hättest Du jetzt also gewonnen, wenn Du nichts unterschreibst? Du hast den besten Platz im Gericht, nämlich den auf der Anklagebank gewonnen, nur leider ist dieser Platz alles andere als Kostengünstig. Oder Meinst Du, wenn Du einen Rechtsanwalt nimmst, kann der lupenreine Beweise oder Zeugen die alles gesehen haben beseitigen ? Wohl eher nicht.

Sich gar nicht zu der Sache zu äußern macht Sinn, wenn Du nicht weißt, was für Beweise und Zeugenaussagen vorliegen. Dann macht es auch Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn der kann Akteneinsicht nehmen und kann Dir sagen, wie ein Richter die vorhanden Beweise und Zeugenaussagen wahrscheinlich (aber sicher kann er Dir das auch nicht sagen) werten wird.

Schöne Grüße
TheGrow

@TheGrow

Ich meinte damit, sie soll erst maln Anwalt oder so aufsuchen.

Du bekommst niemanls eine Durchschrift einer Anzeige oder Aussage, dazu ist die Polizei nicht berechtigt.

Das mit der Unterschrift ist jedoch merkwürdig, das sollte eigentlich so sein.

Ich hab bis jetzt jedes mal eine Durchschrift bekommen. Habe aber immer explizit nach der Kopie gefragt.

Und Unterschrift sollte zwar wirklich drauf sein, aber erforderlich ist sie nicht. Kannst ja auch anonym eine Anzeige stellen, da unterschreibste ja auch nicht

@TheGrow

das kommt deswegen weil an dem tag Stromausfall war und der drucker dann nicht mehr funktionierte.