Anzeigen fallen gelassen oder nicht?

6 Antworten

Ja wenn du zugibst das deine Aussage die zu besagten Verfahren geführt hat falsch ist wird das Verfahren eingestellt und du bekommst natürlich ein eigenes wegen falscher Verdächtigung.

Kann es fallen gelassen werden?

@Eellaa112233

Auch dein Verfahren kann eingestellt werden, ... wenn du Glück hast.

@Christiangt

Dankeschön für die schnelle Antwort!!

Man kann eine Anzeige nicht fallen lassen. Niemals. Angezeigt ist angezeigt.

Einen STRAFANTRAG kann man zurück ziehen. Aber nur den eigenen. Gibt es wegen eines Offizialdeliktes eines Strafantrag der Staatsanwaltschaft, ändert das nichts.

Du kannst deine Aussage ändern/richtigstellen.

Gruß S.

Doch, kann man.

Als Anzeigender bist Du gleichzeitig auch Zeuge. Du kannst jederzeit, insbesondere wenn Du Deinen Rausch ausgeschlafen hast, Deine Zeugenaussage berichtigen und Deine Anzeige zurückziehen.

Dann liegt es an der Polizei (Staatsanwaltschaft), ob die bei einem Offizialdelikt weiter ermitteln wollen oder das Verfahren einstellen.

Mir ist einmal so etwas Ähnliches passiert. Da erhielt ich eine Strafanzeige wegen Vortäuschung einer Straftat. Das Verfahren wurde nach einem Brief meines Anwalts sofort eingestellt.

Wenn Du unbedingt willst, dass ein aufgrund Deiner Anzeige angelaufenes Verfahrens eingestellt wird, solltest Du doch in Rechtsberatung gehen.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Wenn es sich um einen Strafantrag gehandelt hat, kannst du den zurücknehmen. Wenn es sich um eine Strafanzeige gehandelt hat, geht das nicht, aber die Staatsanwaltschaft wird die Ermittlungen einstellen, wenn du zur Polizei gehst und eine wahrheitsgetreue Aussage machst. Wenn du dich reuig und geknickt zeigst, wird dir auch nix weiter passieren, selbst wenn es eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung gibt, wird ein Gericht Milde walten lassen.

Heißt es kann also fallen gelassen werden ?

@Eellaa112233

Ja. Geh hin und das, was du hier gesagt hast, dass du zuviel getrunken hattest, dass du aufgebracht warst, dass du übertrieben hast und dass dir das leid tut. Und dass du an einer Strafverfolgung kein Interesse mehr hast.

Und wenn du dann noch wahrheitsgemäß sagen kannst, dass du dich beim vermeintlichen Täter bereits entschuldigt hast, wirst du glimpflich dabei wegkommen.

Du kannst die Anzeige zurückziehen. Der von dir Angezeigte könnte dich allerdings u.U. wegen Verleumdung anzeigen. Die Frage ist jedoch, ob das Verfahren nicht einfach eingestellt wird. Das hängt z.B. davon ab, wie schwer der von dir erhobene Vorwurf ist und wie stark die Konsequenzen für den Geschädigten sind (vor allem hinsichtlich der „öffentlichen Wahrnehmung“)

Woher ich das weiß:Hobby