Kann ein noch angemeldetes KFZ per Kurzzeitkennzeichen überführt werden?

4 Antworten

Wenn das KFZ noch angemeldet ist, so brauchst du kein Kurzkennzeichen. Du fährst auf seinem Kennzeichen und meldest es UMGEHEND auf dich an. Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übernahme mit Unterschrift.

Nein, natürlich nicht. Es muß eine Meldebescheinigung her oder eben keine Umschreibung und die Kiste ist ja zudem auch noch versichert. Ein Kürzzeitkennzeichen kostet auch und kann hier gespart werden. Der Verkäufer darf dann die Kiste als verkauft der Zulassungstelle anzeigen, wie ja vorgeschrieben, und ab Tag der Abmeldung, wenn er es denn so möchte, darf die Kiste ja noch durch ganz Deutschland und somit zu dem neuen Wohnort bewegt werden. Viel Glück.

Erst mal am zukünftigen Wohnsitz die Person anmelden , dann das Kfz ummelden ; denn die Meldeformulare 1 und 2 müssen ja dem Bürger des Landkreises zu geordnet werden .

Bestehende Zulassung und Kurzzeitkennzeichen schließen sich aus. Geht absolut nicht. Kurzzeitkennzeichen dürfen ausschließlich nur für nicht zugelassene Fahrzeuge verwendet werden.