Neuwagen kaufen - kann der Händler Kurzzeitkennzeichen für uns besorgen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst das Kurzeitkennzeichen auch bei der Zulkassungsstelle holen, wo das Auto seinen Standort hat. Das ist seit 01.04.15 wieder möglich. Für eine Überführungsfahrt muß es entweder eine gültige HU haben oder als Gebrauchtwagen noch eine Restlaufzeit der Früffrist nach Erstzulassung haben.

Bei dem Neuwagen brauchst Du dann keine HU Bescheinigung.

In den Fällen wo die HU abgelaufen ist, bei einem unter dreijährigen kann das sein, wenn es vorher ein Mietwagen war (die haben nur 1 Jahr nach EZ), dann darfst Du mit dem Kurzzeiutkennzeichen nur im Bezirk der ausgebenden Zulassungsstelle die Fahrten zur HU unternehmen, sobald eine positiv abgeschlossene HU nachgewiesen werden kann (Bericht ist dann mitzuführen) gilt das Kurzzeitkennzeichen automatisch auch für Überführungsfahrten.

Wenn ihr das Kennzeichen selbst dort holt oder uaf Euren Namen holen laßt, dann könnt ihr die Versocherung für das Lurzzeitkennzeichen mit der späteren Prämie verrechnen lassen , das ist günstiger.

Quelle: www.autobild.de (Auszug)

Erleichtert wird der Autokauf für diejenigen, die ein Auto mit gültiger Plakette kaufen und es über eine größere Distanz überführen müssen. Während bislang ein Kurzzeitkennzeichen nur von der Zulassungsstelle am Wohnort ausgegeben werden durfte, kann das seit April 2015 auch die am Standort des Autos tun. Soll heißen: Wenn ein Hamburger in München ein Auto kauft, musste er früher nochmals nach Hause, um sich ein Überführungskennzeichen zu holen, bevor er wieder nach Bayern juckeln und das Auto abholen durfte. Seit der Gesetzesänderung kann er das Kurzzeitkennzeichen direkt in München holen und spart sich damit eine Fahrt quer durch Deutschland.

Also kann der Verkäufer das Kennzeichen besorgen :-)

Vielen lieben Dank für Deine tolle Antwort! :-)

Lg!

Du gehst zu deiner Versicherung und schickst dem Verkäufer die Nummer per Mail. Dann kann der in deinem Namen, den Wagen gleich auf dich zulassen. Den Rest erklären dir der Versicherungsmakler und der Händler genau.Bei Händlern geht das.

Soll ich eine EvB gezielt für eine Kurzzeit besorgen oder gleich die reguläre EvB für die normale Zulassung?

Lg

@Apfel45

Gleich  Anmelden. Da sparst man fast 70€

@Apfel45

Gleich mit Dauerkennzeichen anmelden, Kurzzeit ist nicht notwendig. Würde aber auch nichts kosten, wenn das Dauerkennzeichen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert wird.

@BenniXYZ

Die Kennzeichen die Du wegschmeißen musst bekommt man Wo Umsonst @ BenniXYZ?

Der Händler kann das KFZ für dich zulassen, er braucht lediglich die EVB-Nummer und deinen Ausweis und eine Vollmacht, dass er das Fahrzeug für dich zulassen kann, schick ihm auch die Bankverbindung für die Abbuchung der Steuer mit. Neuwagen sind erst nach 3 Jahren TÜV-fällig.

Das kann nicht funktionieren.Dem Händler sind die Hände gebunden da er ja vom Käufer noch keine verbindliche Kaufzusage hat:

Ich sehe keine andere Möglichkeit als mit Hänger dort hin zu fahren und den gekauften Wagen so abzuholen.

Bedenke aber auch,dass der gekaufte Wagen ohne Kennzeichen nicht in der Öffentlichkeit beim Käufer abgestellt werden darf.