Kann man ein Kind einfach so von der Schule abmelden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja. das kind muss sie im einzugsgebiet anmelden. also ein wohnsitz muss vorhanden sein.

in der "alten" schule wird bescheid gesagt. die schülerakte wird dann zur neuen schule geschickt oder wird dann angefordert.

geht also ganz einfach, aber wie gesagt, einen wohnsitz nachweisen, weil sich danach die schule richtet, auf die das kind gehen soll.

Ja, das geht. Das Kind muss nur sofort dort wieder zur Schule gehen. Es gibt keine Kündigungsfrist

Ersteinmal müsste man sich um einen Platz an einer neuen Schule kümmern, dann kann man an der alten Schule Bescheid geben, dass man umzieht und dann natürlich auch von einen auf den anderen Tag das Kind auf die andere Schule geben. Voraussetzung ist, dass an der neuen Schule Platz ist und der Rektor einverstanden.

Schon etwas sehr merkwürdig. Normalerweise hat man ja für die Wohnung Kündigungsfrist. Dann klappt das mit der Schulummeldung auch reibungslos.