Staplerschein bezahlen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist das legitim?

Mit Sicherheit nicht.

Es gibt zwar in vielen Arbeitsverträgen Rückzahlungsklauseln für Fort- oder Weiterbildungen die durchaus rechtlich in Ordnung sind aber in Deinem Fall bestimmt nicht mehr anwendbar wären.

Die Rückzahlungen müssen in einem angemessenen Verhältnis z.B. zur Dauer der Fortbildung stehen. Selbst wenn Du im Arbeitsvertrag eine Rückzahlungsklausel hast in der so ein langer Zeitraum vereinbart wäre, wäre diese Vereinbarung jetzt unwirksam, da die Verhältnismäßigkeit von Bindungsdauer und Aufwand nicht mehr gegeben wäre.

Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende

Wenn in deinem Arbeitsvertrag darüber nichts steht, ist es nicht legitim. Meist wird eine Klausel vereinbart, wenn man innerhalb einer bestimmten Zeit nach so einer Fortbildung kündigt, daß man es dann zurückzahlen muß. z.B. 2 Jahre danach.

Aber 9 Jahre, da ist er reichlich spät

Nein. Das investierte Geld hast du durch deine Arbeit längst wieder "reingeholt".

Falls ihr nichts anderes vereinbart habt, gelten die hier aufgeführten Fristen auch für den Staplerschein:

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/fortb.htm

Selbst wenn eine Rückzahlung bei Austritt vereinbart worden wäre, wäre diese Klausel mittlerweile durch Zeitablauf unwirksam.

Der Fragesteller kann sich beruhigt zurücklehnen. Er sollte dem Arbeitgeber jedoch unverzüglich nachweislich (per Einwurf-Einschreiben) mitteilen, dass er mit der Rückzahlung nicht einverstanden ist.

Kürzt der Arbeitgeber trotzdem unberechtigt den Lohn, ist dieser unter entsprechender Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern. Sollte auch das nichts nützen, wäre eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht anzuraten.    

Nein. Einen Anspruch auf Ersatz für die Fortbildung erlischt meist nach zwei bis drei Jahren.

Rein rechtlich Nein, es ist schon zu viel Zeit vergangen.

Melde dich am besten bei einer arbeiterkammer. (So heißt es zumindest in Österreich