Arbeitgeber hat die Bahncard nicht gekündigt, Arbeitnehmer soll zahlen?
Hey zusammen,
ich habe vor 6 Monaten bei einer Firma gearbeitet die mir eine Bahncard 50 gegeben hatte. Jetzt bekomme ich kurz vor Weihnachten eine Rechnung von über 500 Euro und eine neue Bahncard für 2016.
Laut DB, hätte die Bahncard rechtzeitig gekündigt werden müssen. Arbeitgeber, bzw. die Sekräterin meinte ich hätte das kündigen müssen. Allerdings habe ich nie einen Vertrag abgeschlossen bzw. irgendeine Form von AGBs gesehen. Bei Arbeitsbeginn wurde mir die Bahncard in die Hand gedrückt und bei Arbeitsende habe ich sie wieder dem Arbeitgeber zurück gegeben.
Wäre es daher nicht die Aufgabe des Arbeitgebers, entweder die Karte zu kündigen oder zumindest mich davon in Kenntnis zu setzen, dass ich sie kündigen sollte?
Danke schon mal für jede Hilfe Martin
3 Antworten
Der Arbeitgeber hat die Bahncard bestellt und sie dir zur Verfügung gestellt? Auf wen war die ausgestellt? Bei Arbeitsende hast du sie zurückgegeben? Hoffentlich gegen Quittung.
und jetzt nur noch zu fuß unterwegs ? oder ausreichend DB nutzung? dann behalten und bei der BahnAG direkt auf den eigenen namen ummelden .
bei 4 x quer durch deutschland hat die sich bezahlt gemacht .
ok. hätten sie früher finden sollen. sie schrieben- üblicherweise- nicht wozu sie die DB nutzten . frohe feiertage !
du musst in deinen arbeitsvertrag schauen, ob der arbeitgeber sowas in deinem namen beantragen darf und sich quasi eine vollmacht mit deiner unterschrift genommen hat.
sowas gibt es u.a. bei mietverträgen. der vermieter bekommt mit dem vertrag die vollmacht, ein konto auf deinen namen bei einer bank anzulegen, auf das üblicherweise dann die kaution gezahlt wird. man sollte darüber aufgeklärt sein, aber grundsätzlich ist sowas möglich und auch gängige praxis.
sofern das der fall ist, hättest du die bahncard kündigen müssen, da sie auf deinen namen läuft und du der vertragspartner der bahn bist.
DIese Antwort hätte ich mir gewünscht: http://blog.mellenthin.de/archives/2007/09/20/bahncard-kundigen-trotz-abgelauferner-kundigungsfrist/comment-page-3/#comment-626368