Wie Schuldanerkenntnis ausfüllen?
Hallo, wenn es darum geht bin ich nicht wirklich der klügste, ich brauch mal eure Hilfe wie genau ich dieses Formular auszufüllen habe.
Es geht darum das meine Schwester über meinen Namen bestellt hat, und diese nicht bezahlt hat, dies ging weiter zum Inkasso bis hin zu negativen Schufaeinträgen.
Bei der SCHUFA habe ich angerufen, und die meinen das ich einen Schuldanerkenntis abschicken soll.
Meine Frage nun: Schuldner ist ja in dem Fall meine Schwester, aber muss nun beim Gläubiger mein Name hin, oder muss dort der Name hin von mir?
5 Antworten
Die Schufa hat damit direkt überhaupt nichts zu tun, und Du solltest keinesfalls etwas unterschreiben.
Wenn Deine Schwester bestellt und nicht bezahlt, dann ist das ihr Problem.
Ist sie volljährig? Falls Nein, müssen sich die Erziehungsberechtigten um die Sache kümmern.
Ein Schuldanerkenntnis kann nur gegenüber dem Gläubiger abgegeben werden, nicht jedoch gegenüber der Schufa. Es sei denn, diese ist die Gläubigerin.
Falls Du die Schulden Deiner Schwester zahlen willst, dann mach' das, ohne ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.
Bevor du irgendetwas unterschreibst, geh doch bitte zu einer Schuldner-Beratungsstelle. Dann machst du keine Fehler und hast guten Rat von den richtigen Leuten.
Wie so sollst du eine Schuldanerkennung unterschreiben? Du hast doch gar nichts gemacht. Ich vermute, dass die Schufa das einfach vom Tisch haben will und dir eine falsche Auskunft gegeben hat.
Das einfachste wäre, dass deine Schwester die Forderungen begleicht.
Dann wird sie auch das Schuldanerkenntnis nicht unterschreiben. Das müsste sie nämlich tun und nicht du.
Wenn du das Schuldanerkenntnis abgibst müsstest du eigentlich der Schuldner sein. Gläubiger wäre dann das Inkassobüro.
Ich hatte aber bis jetzt erst einmal mit einem Schuldanerkenntnis vor Gericht zu tun.
Meine Schwester ist aber eigentlich die richtige Schuldnerin und nicht ich
Ok, das ist jetzt ja nicht geklärt, wer der Schuldner ist. Du hehauptest ja einfach, deine Schwester hätte in deinem Namen gehandelt.
Meines Erachtens dann von einem von euch beiden, damit die wissen, an wen die sich nun wenden müssen mit ihren Forderungen.
Wenn deine Schwester was auf deinem Namen bestellt hat, dann müsstest du doch die Pakete bekommen haben. Von daher hast du schlechte Karten bei der Angelegenheit.
natürlich der der Schuldnerin. Das bedeutet allerdings dass deine Schwester sich auf ein Strafverfahren wg. Eingehungsbetrug freuen kann, ich drück dir die Daumen dass sie es auch unterzeichnet. Und sammle beweise, dass sie es war.
Also muss ich als Schuldner meine Schwester angeben, und als Gläubiger mein Namen? Oder umgekehrt?
weder noch. Deine Schwester unterschreibt das Schuldanerkenntniss über die Forderung, daraufhin wird man von ihr das Geld verlangen. Zahlt sie nicht wird man Strafanzeige gegen sie stellen und das Geld zusätzlich zum Strafverfahren gerichtlich feststellen lassen. Du musst nur schauen dass deine negativauskünfte gelöscht werden.
Wird sie aber nicht