Inkasso (minderjährig)?

8 Antworten

Wird sie dann bei der inkasso immer noch sein für 3 Jahre oder entfernen Sie sie da ??

Meinst du einen Eintrag bei der Schufa und anderen Auskunfteien? Der bedingt deiner Zustimmung oder der gerichtlichen Feststellung der Schuld.

Also, ich bin jetzt zufällig nochmal über diesen Thread gestolpert. Ganz ehrlich: Ich bin 1. irritiert über die seltsamen Antworten anderer 2. auch - gelinde gesagt - erstaunt ob deiner Fragestellungen. Ich mache das jetzt mal allgemein, weil ich zwar Deutscher bin, in dem Bereich grob gesagt tätig war, aber nachdem ich schon länger im EU Ausland lebe sind mir Begrifflichkeiten, wie in Deutschland angewendet nicht mehr "so gelaufig". 1. Durch die Handlung ist mit VORSATZ einem anderen ein Schaden entstanden. Innerhalb gesetzter Fristen und Beschaffenheiten des "Artikels" wäre es sicherlich - oder sehr wahrscheinlich - auch möglich gewesen den Artikel nach Kenntnis sofort zu retournieren. Jetzt wird man aber - nach normalen dafürhalten - davon ausgehen müssen, dass es zum Kauf zumindest "Mahnungen" gab, bevor das Inkasso tätig wurde. Ist - in der Tat - nicht verpflichtend und ohne weitere "Auskünfte" deinerseits ( Die auch recht "allgemein" gehalten sind; was wars überhaupt für ein Artikel? Von wem wie in Empfang genommen? Blablabla... ) auch nicht zu "ergründen". Jemand in dem Alter wird nett gesagt das Hirn im Kopf haben hinsichtlich dem, was er tut. Eine Geschäftsfähigkeit ist in sofern gegeben, dass sie sich - wie ich schon anderswo beschrieben haben - noch nicht mal einen Kaugummi kaufen dürfte, wenn dem nicht so wäre. Was deine Frage nach dem Inkasso angeht, dann meist du sicherlich die "Schufa" und ähnliche "Einrichtungen". Hier wäre zu sagen - und das kenne ich nun direkt aus Österreich und wüsste nicht, dass das in D anders ist - kann jeder "mit berechtigtem Interesse" und ohne spezielle Legitimation ( Hauptsache er zahlt die Abfrage ) Grundinformationen zur Person erhalten, die noch nicht mal etwas damit zu tun haben, ob die Person negativ aufgefallen ist. Daraus ergeben sich zwei logische Dinge: Ist die Person nicht mal als Person ( Falsches Geburtsdatum ) zu erkennen.. Gibts ein "Problem", dass zu hinterfragen wäre. Zeitgleich kann logischerweise eine Person mit falschen Geburtsdatum so nicht eingetragen werden, weil es sie ja nicht gibt; die Wohnistzadresse sehr wohl, sonst hätte nicht geliefert werden können und die Unterschrift für die Lieferung wird ja auch irgendwo vorhanden sind.  Die Strafmündigkeit ist sehr wohl und zweifelsfrei ab 14 Jahren gegeben. In weiteren Abhandlungen - die ich hier weder beurteilen kann noch will - kommen dann auch immer wieder Dinge wie "Vernachlässigung der Aufsichtspflichten" <am PC> ins Spiel. Das sind Dinge, die man im allgemeinen sicher nicht will. Es ist einem fremden ein Schaden entstanden, der sich auch beziffern lässt und teilweise werden in solchen "Verfahren" dann auch noch Schäden geltend gemacht und anerkannt, mit denen man "als normaler Mensch" nicht rechnen kann... Da gehts dann um Dinge wie: Das Produkt war das letzte vorhandene in der Art; Somit ein "Einzelstück" nicht mehr im Programm kann selbst wenn es noch "brauchbar" wäre gar nicht mehr verkauft werden. Und weiss der Geier.. Glaub mir, die sind da erfinderisch. Fakt ist jedoch eins: Versandfirmen, denen das ständig "irgendwie" passiert reagieren persönlich auf sowas schon gar nicht mehr.  Die können nämlich nicht 5 Sachbearbeiter beschäftigen, die sich permanent anhören, dass der Sohn oder die Tochter Mist gebaut hat. Somit gibts in solchen Fällen schon "vorgefertigten" Schriftverkehr an Rechtsanwälte und/oder relevante Behörden. Die Kommunikation hat dann über den Rechtsanwalt zu erfolgen. In dem Fall ist jedes Anschreiben/Rückschreiben ein weiterer finanzieller Schaden der unter diesen Voraussetzungen abgegolten werden MUSS und Rechtsanwaltsschreiben sind alles mögliche, NUR NICHT BILLIG. Es wurdes etwas vorgespigelt, dass nicht den Tatsachen entspricht und spätestens mit der "Entgegennahme der Lieferung" wäre die Sache noch "zu korrigeren" gewesen, wenn man selbige erst gar nicht annimmt oder sofort retourniert. Nimmt man es an sich; öffnet und benutzt es gibts zum Straftatbestand GAR keine Fragen mehr. Un dazu noch: In dem Fall wird die Strafe i. d. R. um so höher, je mehr man dann noch versucht "rumzublö delln" wenn der Bestand "glasklar" ist.

das Inkasso interessiert nicht, 

der Kaufvertrag ist noch schwebend unwirksam - da deine Tochter noch minderjährig ist, ist sie nur eingeschränkt Geschäftsfähig

wende dich an den Händler - du hast erst durch den Inkassobrief davon erfahren - du stimmst dem Kaufvertrag deiner Tochter nicht zu - ihr müst dem Händer die Ware zurückschicken - damit entsteht keine Zahlpflicht. 

Auftraggeber des Inkassos ist der Händler

Stimmt, sie ist noch nicht uneingeschränkt geschäftsfähig. Allerdings hat sie mit strafbarer Absicht, den Händler genau das glauben lassen. Wenn der Anzeige erstattet, wird auch das minderjährige Kind mit eine Strafe rechnen können.

Unabhängig von der Tatsache, dass der Kaufvertrag sich durch die Erklärung der sorgeberechtigten Person selbstverständlich erledigt hat.

@TreudoofeTomate

habs eben gelesen und entsprechend kommentiert 

@TreudoofeTomate

Wenn die Ware zurückgeschickt wird, ist der Betrugsvorwurf vom Tisch, denn dann hat der Händler keinen Schaden durch die Täuschung mehr.

Nicht anrufen !

Ob die Tochter bei der Altersangabe geflunkert hat spielt KEINE Rolle !(hat keinerlei strafrechtliche Relevanz ,passiert tausendfach am Tag)

Ein Elternteil widerruft das getätigte Geschäft schriftlich und zahlt u.u. aus Kulanzgrunden die reine hauptforderung.

Verwendungszweck im überweisungstr. Nur Hauptforderung.

Es ist strafrechtlich relevant wenn sie auf Rechnung bezahlt hat. Sie täuscht damit eine Eigenschaft vor dass sie kreditwürdig ist (nämlich ü18) um einen Kauf auf Rechnung (= kurzkredit) zu erhalten anstelle einer zug-um-zug Zahlung (Kunde zahlt sofort (z.b. via Paypal) und Lieferant sendet darauf die Ware. Ohne diese Täuschung hätte der Lieferant nicht geliefert, das ganze stellt damit einen Kreditbetrug da.

Auch der Vertragswiederuf könnte damit theoretisch in Gefahr sein, zwar müsste er rückabgewickelt werden, gleichzeitig könnten aber alle Kosten dafür (Versand, Aufwand etc.) als Schadensersatz in Rechnung gestellt werden.

Mit flunkern hat das nichts, aber überhaupt gar nichts zu tun. Das ist eine absolute Verharmlosung des Sachverhaltes.

Wie wäre es mit dem Händler zu reden und einfach die Ware zu geben. Am besten sollte die Tochter noch zur Polizei gehen und sich wegen Betrug und Urkundenfälschung anzeigen.

Der Tochter ist bewusst das sie einer Firma das Geschäft schädigt wenn sie einfach Ware kauft und nicht bezahlt. Als Eltern könnte man ja einfach die Ware zahlen und das Geld von der Tochter verlangen.

Ich würde mir mal über die Erziehung Gedanken machen. Es kann nicht sein das sich 17 Jährige einfach im Internet herumtreiben und Straftaten begehen und Firman schädigen. 

Man telefoniert nicht mit Inkassobüros.

Die Bestellung sendet ihr zurück und du erklärst dein Nicht-Einverständnis zum Vertragsschluss (am besten schriftlich und beweisbar).

Sie hat mit meinem Konto etwas bestellt. 

damit ist die Beweisführung in weite Ferne gerückt - ob Sie das Glaubhaft nachweisen kann? 

was ich nicht verstehe, in meinen Augen ist das ein Bankeinzug - wie ist das überhaupt soweit gekommen

@peterobm

damit ist die Beweisführung in weite Ferne gerückt - ob Sie das Glaubhaft nachweisen kann? 

Auch Eltern haben das Recht Zugangsdaten auf ihrem Rechner zu speichern.

Mutter macht die Angabe, Tochter bestätigt, das ist glaubhaft genug.

@kevin1905

die Eltern haben dann die Pflicht diese Daten entsprechend zu schützen