Kann man Brennholz für selbstgenutzten Kaminofen anteilig auf Mieter umlegen?
Hallo,
wir haben in unserer Wohnung (EG) einen Heizkamin installiert. Können wir die Kosten für Brennholz anteilig auf die Mieter (im DG) umlegen?
Die Heizleistung des Kamin müsste ja unseren Bedarf an Heizöl verringern, was wiederum den Gesamtverbrauch beeinflusst.
Anmerkung: Die Umlage der Heizölkosten erfolgt nach m² (es sind keine separaten Zähler verbaut).
7 Antworten
Nein, das ist nicht rechtens. Du kannst dem Mieter nur Kosten abrechnen, von denen er einen direkten Nutzen hat. Also wenn beispielsweise die Wärme von eurem Heizkamin irgend wie nach oben geleitet werden würde, dann ginge das schon. In deinem Fall nicht.
Warum sind denn keine Zähler eingebaut? Sind in dem Haus nur 2 Wohnungen inkl. eurer?
Interessanter Gedanke, aber ich glaube a) nicht, dass es rechtlich geht und b) nicht, dass irgendein Mieter sich daran freiwillig beteiligen würde.
Wenn man sich sehr gut versteht, kann man da vielleicht was aushandeln, schließlich sinken die gesamten Heizkosten dank deiner Investitionen ja tatsächlich. Um das aber auch ordentlich abrechnen zu können, müsstest du entweder deine Heizung komplett stilllegen (wenigstens in den holzgeheizten Zimmern) und entsprechend verplomben lassen, oder ihr müsst Zähler nachrüsten.
Der Kamin in deiner Wohnung ist sicher eine individuelle Zusatzheizung nur für deine Wohnung. Für den Mieter ist das völlig irrelevant. Du kannst ihn nicht für deine Luxusheizung zur Kasse bitten. Wenn du nicht ausschließlich deine Wohnung mit dem Kamin beheizt. musst du auch deinen Anteil für die Gesamtheizkosten der Standardheizung für das Haus mit tragen.
Nein, sollte also neben dem Kaminofen die Heizung in Eurer Wohnung noch betriebsbereit sein, so wäre die bei der Heizkostenabrechnung ebenfalls zu berücksichtigen. Euer Heizverhalten ist ja nicht überprüfbar für den den einzelnen Mieter.