Kann man bereits nach einem Jahr SF-Rabatt von Zweitwagen überschreiben?

4 Antworten

Zweit-Pkw erhält dieselbe SF-Klasse wie der Erst-Pkw (Fahrer: nur VN + Partner)...

... und beim Fahreralter gibt es keine Einschränkungen!? In der Regel gilt bei den Sondereinstufungen mind. 23 Jahre alt!?

Ab diesem Zeitpunkt würde die Versicherung des Zweitwagens auf den Namen meiner Freundin überschrieben.
Könnte sie dann die SF15 und damit die 30% übernehmen...

Leider nein, da bei Sondereinstufungen nur die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre übertragen werden können 😥

Ich vermute mal, dass das möglich ist...

Wäre ja zu schön um wahr zu sein...🤣

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  07.05.2020, 21:03
Weiß jemand dazu Näheres?

Dein Versich.vermittler weiss hier doch ganz genau Bescheid...😅

Mareikmaik 
Fragesteller
 07.05.2020, 21:18
@siola55

Ja,

hab heute das zweite Auto gekauft.
Und um kurz vor 18 Uhr besprochen und die gleiche SF-Klasse für Zweitwagen wie für Erstwagen funktioniert bei dem teureren Tarif.
Da ich mich kurz fassen wollte und gerade nicht daran gedacht hatte, hatte ich vergessen, nachzufragen, ob die SF-Klasse dann auch übertragen werden kann auf andere Person.
Ich würde gerne heute noch die Versicherung abschließen, um morgen beim Zulassungsstellen-Termin das Fahrzeug anzumelden, weil ich dringend ein Fahrzeug benötige.
Ich weiß aber aktuell nicht, ob ich den doppelt so teuren Tarif wählen soll oder ob das eh nichts nutzt. Denn dauerhaft will ich keine zwei Autos versichern, auch nicht bei 30%.

siola55  07.05.2020, 21:54
@Mareikmaik
Da ich mich kurz fassen wollte und gerade nicht daran gedacht hatte, hatte ich vergessen, nachzufragen, ob die SF-Klasse dann auch übertragen werden kann auf andere Person...

Also in deiner Police ist dann ausdrücklich vermerkt, daß bei einem Wechsel nur die tatsächlich schadenfrei versicherte Zeit bestätigt wird - auch bei einem Versichererwechsel!

Ich weiß aber aktuell nicht, ob ich den doppelt so teuren Tarif wählen soll oder ob das eh nichts nutzt. Denn dauerhaft will ich keine zwei Autos versichern, auch nicht bei 30%.

Aber wieso doppelt so teuer???

siehe z.B. Zweitwagenversicherung bei Verti

Voraussetzungen

Um unsere günstige Zweitwagenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einige Konditionen erfüllen: Einen Zweitwagen können Sie zum Beispiel nur dann versichern lassen, wenn Sie bereits ein Auto, Motorrad, Lieferwagen oder Wohnmobil als versichertes Erstfahrzeug besitzen. Eine weitere wichtige Grundvoraussetzung ist, dass Sie in den letzten 12 Monaten unfallfrei gefahren sind. Ist bereits ein Zweitfahrzeug vorhanden, so darf dieses nicht in der SF 0, S oder M eingestuft sein. Außerdem können Sie bei unserem Zweit-Fahrzeug-Tarif nur sich selbst, Ihren Ehepartner oder Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihr minderjähriges Kind mit Steuervergünstigung (nach §3a KraftStG) als Halter anmelden.

Unterschiedliche Kfz-Versicherungen für Erstwagen und Zweitwagen

Trotz gleicher Bedingungen, die sowohl für Ihren Erstwagen als auch für Ihren Zweiten gelten, können die Versicherungsbeiträge variieren. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen der Tarife. So kann für Ihr Zweitfahrzeug, selbst bei gleicher Schadenfreiheitsklasse sowie gleichen Tarifmerkmalen, wie Fahrzeugart, Erstzulassung und Stellplatz, der errechnete Versicherungsbeitrag vom Beitrag Ihrer Erstwagenversicherung abweichen.

Sparen Sie mit unserem günstigen Zweit-Fahrzeug-Tarif, indem Sie sich für Ihren Zweitwagen dieselbe Schadenfreiheitsklasse anrechnen lassen wie bei Ihrem Erstfahrzeug – egal ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Vergleichen Sie die Preise unserer Versicherungen und wechseln Sie jetzt zu Verti!

Mareikmaik 
Fragesteller
 07.05.2020, 21:11

ja, Fahrer sind zwischen 35 und 38 Jahre alt und haben Führerschein seit dem 18. Lebensjahr und bisher keinen selbst verschuldeten Unfall gehabt.

Ja, sie ist ja schadenfrei mit meinem seit mehreren Jahren angemeldeten KFZ mitgefahren und war auch für eine recht lange Zeit als fahrende Person bei der Versicherung mit angegeben.

Wäre ja zu schön um wahr zu sein...

Wenn das nicht möglich wäre, dann wäre es doch unmöglich, die SF-Klasse überhaupt für einen Zweitwagen übertragen zu können. Und das ist möglich.
Ich habe die Versicherung für den Zweitwagen meiner Mutter übernommen, nachdem längere Zeit nur ich das Fahrzeug genutzt hatte.

siola55  07.05.2020, 21:26
@Mareikmaik
Ja, sie ist ja schadenfrei mit meinem seit mehreren Jahren angemeldeten KFZ mitgefahren und war auch für eine recht lange Zeit als fahrende Person bei der Versicherung mit angegeben...

Nur der Versich.nehmer kann schadenfreie Jahre ansammeln; als weitere Fahrerin zählen keine schadenfreien Jahre😥

Wenn das nicht möglich wäre, dann wäre es doch unmöglich, die SF-Klasse überhaupt für einen Zweitwagen übertragen zu können. Und das ist möglich...

Eben nicht bei einer Sondereinstufung, also als Zweitwagen die selbe Einstufung wie das Erstfahrzeug!

Bei der normalen Zweitwagen-Regelung und späteren Rabattübertragung von Eltern auf Kind ist dies möglich max. bis zur Anzahl der schadenfreien Jahre seit dem Führerscheindatum!

Da bleibt nur eine Wahl: du mußt das Erst- und Zweitfahrzeug als Versich.nehmer behalten - auch bei einem Versichererwechsel beim Zweitwagen wird die Sondereinstufung nicht übertragen😥, sondern auch nur die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre werden dem Folgeversicherer gemeldet!

Die Versicherer sind ja auch nicht gerade blöde; sie wollen nur mit der Sondereinstufung neue Kunden ködern😥

siola55  07.05.2020, 21:30
@siola55

...und wenn du meinst du müßtest die Zweitwagenversicherung bei denen kündigen, dann wirst du eben bestraft dafür!

Mareikmaik 
Fragesteller
 07.05.2020, 21:50
@siola55

Nur der Versich.nehmer kann schadenfreie Jahre ansammeln; als weitere Fahrerin zählen keine schadenfreien Jahre😥

Und wieso ging das bei dem Fahrzeug meiner Mutter? Ich fuhr einige Zeit ihren Zweitwagen und ich war einer der weiteren Fahrer.

Eben nicht bei einer Sondereinstufung, also als Zweitwagen die selbe Einstufung wie das Erstfahrzeug!

Meine Mutter hatte die Zweitversicherungs-SF von meinem Vater übertragen bekommen, wodurch die SF-Klasse auch tatsächlich durchs Fahren "verdient" wurde. Und deshalb konnte ich die SF-Klasse dann auch übernehmen. Meinst du das so?

Bei der normalenZweitwagen-Regelung und späteren Rabattübertragung von Eltern auf Kind ist dies möglich max.bis zur Anzahl der schadenfreien Jahre seit dem Führerscheindatum!

Hm, vielleicht sollte ich erst die Beiträge ganz lesen, bevor ich zu den einzelnen Punkten Kommentare oder neue Fragen stelle...

Da bleibt nur eine Wahl: du mußt das Erst- und Zweitfahrzeug als Versich.nehmer behalten - auch bei einem Versichererwechsel beim Zweitwagen wird die Sondereinstufung nicht übertragen😥, sondern auch nurdie tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahrewerden dem Folgeversicherer gemeldet!

Ja, ich sollte eindeutig erst die Nachrichten vollständig lesen ;-)

Habs verstanden!

Die Versicherer sind ja auch nicht gerade blöde; sie wollen nur mit der Sondereinstufungneue Kunden ködern😥

Da muss ich aber insofern widersprechen, da es so sau viele Gesetze und Regelungen gibt, die eigentlich keinen Sinn ergeben; die aber derartige "Sparmethoden" erlauben.

Mareikmaik 
Fragesteller
 07.05.2020, 21:53
@siola55

Ich wollte ja mit meiner Frage klären, ob solch ein Spar-Szenario möglich wäre. Falls nicht, würde bzw. werde ich die halb so teure Standardversicherung auswählen. Zumindest wenn es sich insgesamt betrachtet, finanziell nicht lohnt, zeitweise die gleiche SF-Klasse zu haben.

siola55  07.05.2020, 21:57
@Mareikmaik
...wodurch die SF-Klasse auch tatsächlich durchs Fahren "verdient" wurde. Und deshalb konnte ich die SF-Klasse dann auch übernehmen. Meinst du das so?

Ja genau - dies ist die normale Zweitwagenregelung😂

Hallo nochmal,

also die spätere Rabattübertragung auf deine Freundin nach deiner geplanten Sondereinstufung "Erst-Pkw wie Zweit-Pkw" für den Zweitwagen ist leider nicht ausführbar:

Versichererwechsel

I.6.1.5 Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns gewechselt...

Handelt es sich um eine Sondereinstufung für Zweitfahrzeuge nach I.2.2.2, I.2.2.3, I.2.2.4 oder I.2.2.5, so übernehmen wir die Einstufung vom Vorversicherer und führen den Vertrag mit einer HanseMerkur-SF-Klasse fort, sofern die Bestimmungen des Vorversicherers mit unseren Voraussetzungen übereinstimmen.
Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung Ihren Pkw bei einem anderen Versicherer, so bezieht sich unsere Auskunft bezüglich des Schadenfreiheitsrabatts nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen werden dabei nicht berücksichtigt!

Ergo geht dein Plan leider nicht in die Praxis umzusetzen, deiner Freundin einen günstigen SF-Rabatt zukommen bzw. übertragen zu lassen😥!

Sondereinstufungen werden eben nicht 1:1 übertragen!

Also, so eine interne Planung kann nur Dein Berater/Makler ordnen. SF-Klassen übertragen ist eben nicht bei jeder Versicherung.

Meine, der Marktführer, stuft die ZF ein mit Beginn SF-Klasse 4 und 49% Beitrag.

Rechnen also, denn wichtig ist doch, was hinten rauskommt.

Mareikmaik 
Fragesteller
 07.05.2020, 21:12

Ja, und in dem einen (teuersten Tarif) steht als Tarifmerkmal, dass Zweitwagen mit gleicher SF-Klasse und gleichem %-Wert wie den Erstwagen. Daher (unter anderem) ist dieser Tarif ja auch fast doppelt so teuer, wie der günstigere Haftpflichttarif.

Edit: Ich stehe gerade auf dem Schlauch; was ist ZF?

siola55  07.05.2020, 21:32
@Mareikmaik

Vllt. Zweitfahrzeuregelung???

Mareikmaik 
Fragesteller
 08.05.2020, 00:28
@siola55

Mir fiel gerade auf, dass ich es doch noch nicht ganz kapiert hatte.

Also, es handelt sich um die HanseMerkur KFZ-Haftpflichtversicherung.

Da gibt es drei verschiedene Tarife, ich nenne sie mal Tarif S, M und L.

Wobei die beinhaltenden Features von S nach L zunehmen.

Wähle ich Tarif S, dann wird der Zweitwagen als SF2 eingestuft und dann kostet mich der Tarif 368,47 Euro im Jahr.

Unter dem Tarifmerkmal in der Spalte "Zweit-Pkw erhält dieselbe SF-Klasse wie der Erst-Pkw" steht nur ein Querstrich.

Das bedeutet dann, dass es bei dem Fahrer des Zweit-PKWs keine Einschränkungen gibt (abgesehen von der angegebenen Altersspanne der Fahrer).

Wähle ich Tarif M, dann wird der Zweitwagen als SF14 eingestuft und dann kostet mich der Tarif 316,03 Euro.

Unter dem Tarifmerkmal in der Spalte "Zweit-Pkw erhält dieselbe SF-Klasse wie der Erst-Pkw" steht "Fahrer: nur VN".

Das bedeutet dann, dass ausschließlich ich den Zweitwagen nutzen darf.

Wähle ich Tarif L, dann wird der Zweitwagen als SF14 eingestuft und dann kostet mich der Tarif 387,08 Euro.

Unter dem Tarifmerkmal in der Spalte "Zweit-Pkw erhält dieselbe SF-Klasse wie der Erst-Pkw" steht "Fahrer: nur VN + Partner".

Das heißt dann also, dass, wenn jemand Anderes als der Versicherungsnehmer oder der Partner mit dem Auto fahren will, wäre dies nur bei dem Tarif S möglich, wobei ich hier nur in der SF-Klasse 2 den Zweitwagen starten könnte?

Wenn dem so ist, was ich vermute, wieso wird dann in einem weiteren Schritt auch bei den Tarifen M und L nach dem Alter des ältesten und jüngsten Fahrers gefragt? Hätte man dann nicht direkt nach Alter des Partners und Versicherungsnehmers gefragt bzw. im Tarif M gar nicht nach dem Alter anderer Fahrer, weil diese sowieso nicht mit dem Zweitwagen fahren dürften?

So wie ich das sehe, dürfte dann bei dieser Versicherung nur dann jemand außer mir und Partner mit dem Fahrzeug fahren, wenn ich Tarif S wähle und damit bei SF2 für den Zweitwagen wäre, wodurch der Tarif dann preislich fast so hoch liegt wie der L-Tarif? Habe ich das richtig verstanden?

Wenn jedoch nur ich das Fahrzeug ausschließlich fahren werde, wäre der Tarif M empfehlenswert, weil dieser dann günstiger wäre als der S-Tarif? Außerdem wäre dann noch Rabattschutz mit einem freien Unfall pro Jahr enthalten.

Zudem wäre es dann mit dem Erstversicherungs-Fahrzeug, was dann irgendwann vielleicht repariert sein würde, möglich, andere Personen als Partner mal mit dem Auto fahren zu lassen.

Außerdem: Was bedeutet das Tarifmerkmal "Zweitwagenregelung für 2 weitere Pkw", welches in allen drei Tarifen (S, M, L) enthalten ist?

Ich glaub ich habe gerade einiges über KFZ-Versicherungen dazu gelernt...

Mareikmaik 
Fragesteller
 08.05.2020, 00:35
@Mareikmaik

Jetzt ergibt es alles auch einen Sinn!
Denn wenn eh nur der Versicherungsnehmer fahren darf und er nur gleichzeitig mit einem Fahrzeug unterwegs ist, braucht ja die Zweitwagenversicherung nicht viel teurer sein. Ok, mit dem Erstfahrzeug kann gleichzeitig eine andere Person fahren. Aber bei dem S-Tarif wäre es möglich, dass zwei andere Personen damit unterwegs sind, die selbst vielleicht noch keine allzu große Erfahrungen haben, sondern lediglich ein gewisses Alter erreicht haben müssen...

Mareikmaik 
Fragesteller
 08.05.2020, 00:38
@Mareikmaik

Ergibt doch noch nicht so richtig Sinn.
Denn, wenn ich nur mich als einzigen Fahrer angebe, was bei Tarif M als Zweitwagen sowieso Bedingung ist, wird der M-Tarif nunca. 30 Euro jährlich günstiger..

siola55  08.05.2020, 01:33
@Mareikmaik

Du mußt in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) die genauen Leistungen nachlesen wie z.B. hier der Tarif Drive Best:

Sonderersteinstufung für maximal einen Pkw „Zweit-Pkw wie Erst-Pkw“ für Privatpersonen

I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie der Erst-Pkw eingestuft, wenn nachfolgende Voraussetzungen zugleich erfüllt sind: −Sie haben damit mindestens zwei Pkw bei uns versichert und Sie sind auch Halter dieser Pkw,

−der Erst-Pkw war innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsbeginn des Zweit-Pkw schadenfrei,

−es handelt sich nicht um Kurzfristverträge (z. B. Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, rote Kennzeichen),

−Erst- und Zweit-Pkw werden ausschließlich privat genutzt,

dieser Pkw darf nur von Ihnen und Ihrem Ehepartner, Ihrem eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner gefahren werden,

Sie und Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner sind mindestens 23 Jahre alt,

−Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw, die von einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurde.

Im Falle der Beendigung des Vertrags des Erst-Pkw entfällt diese Sondereinstufung ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode. Ihr Vertrag wird dann ab dem Zeitpunkt so eingestuft, als hätte ihm zu Beginn die Einstufung nach I.2.2.1 zugrunde gelegen.

usw.

Mareikmaik 
Fragesteller
 08.05.2020, 05:59
@siola55

Danke, trifft aber alles zu.
Nur ich verstehe nicht so ganz, was "Sonderersteinstufung für maximal einen Pkw „Zweit-Pkw wie Erst-Pkw“ für Privatpersonen" bedeutet.
Ist doch logisch, dass man nur die Zweit-PKW-Einstufung von SF14 bekommt, da man beim Erst-Fahrzeug bereits SF14 hat.
Verstehe den Sinn des Satzes (in fett) nicht.

Oder meinen die, wenn jemand mehr als zwei Fahrzeuge auf den eigenen Namen anmeldet?

schleudermaxe  08.05.2020, 06:15
@Mareikmaik

Moin, jetzt bin ich auch wieder da, und somit passt ja mein Tipp.

Rechnen, rechne zum Vergleich auch den Marktführer. Und ZF ist Zweitfahrzeug, und jedes weitere, und wenn es fün sind, beginnen in der jeweiligen der ZFR.

Prüfe, ob bei Deiner jetzigen Versicherung Deine Freundin auch als Lebenspartner durchgeht.

Nicht dass die SF-Klasse 2 deutlich schlechter ausfällt wir die SF-Klasse 4 bei meiner.

Allzeit gute Fahrt.

siola55  08.05.2020, 10:06
@Mareikmaik

Ja genau - bei der normalen Zweitwagenregelung können ja beliebig viele Zweitwagen mit Einstufung SF 1/2 (oder auch besser) versichert werden; also ein Zweit-, Dritt- oder noch mehr Auto: es muß immer nur ein Erstfahrzeug versichert sein! Deshalb der Zusatz bei der Sondereinstufung: "Im Falle der Beendigung des Vertrags des Erst-Pkw entfällt diese Sondereinstufung ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode".

Sonderersteinstufung für maximal einen Pkw „Zweit-Pkw wie Erst-Pkw“ für Privatpersonen

Bei dieser Sondereinstufung kommst du nur einmal in den Genuß "Zweit-Pkw wie Erst-Pkw", alle weiteren Autos werden als normaler Zweitwagen (also z.B. dein Drittfahrzeug) mit Einstufung SF 1/2 (oder auch besser) eingestuft!

Später (zum Beispiel nach einem Jahr oder so) kommt der Erstwagen weg und meine Freundin würde sich ein anderes, eigenes Auto kaufen...

Laut den AKB der HanseMerkur gilt dann folgendes:

Im Falle der Beendigung des Vertrags des Erst-Pkw entfällt diese Sondereinstufung ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode. Ihr Vertrag wird dann ab dem Zeitpunkt so eingestuft, als hätte ihm zu Beginn die Einstufung nach I.2.2.1 zugrunde gelegen.

Gruß siola55