Schadenfreiheitsklasse herabstufung?

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Ist die Versicherung verpflichtet beide SF Klassifizierungen "interne/externe" an den Versicherten weiterzugeben?

Wie der Name schon sagt, gilt die interne Zählung nur intern und wird nicht an den Folgeversicherer weitergemeldet!

Es werden dem Folgeversicherer nur die Anzahl der schadenfreien Jahre sowie die Anzahl der gemeldeten Schäden weitergemeldet!

...ist die SF20 "intern" durch den Rabattschutz geblieben.

Bei dem extra zu zahlenden Rabattschutz sollte man einen Versichererwechsel unbedingt vermeiden, da dieser ja nur intern gilt: bei einem Versichererwechsel ist demnach der bisherige Rabattschutz hinfällig... :-((

Gruß siola55

Danke für den Weihnachtsstern - freut mich sehr ;-)

Hey,

eine Stufung der SF-Klasse sollte grundsätzlich nur erfolgen wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat. Zwischen den beiden Schäden (selbst wenn der zweite Schaden bezahlt wurde) sollten die Jahre der SF-Klasse wieder ansteigen.

Der Versicherer ist verpflichtet, dir auf Anfrage deine internen und externen SF-Klassen mitzuteilen. Wie gesagt, auf Anfrage. 

Ob die SF4 berechtigt ist kannst du der Rückstufungstabelle deines alten Versicherers entnehmen. Es kann durchaus sein das die SF4 nicht nur durch einen Schaden zustande gekommen sind. Vielleicht hattest du auch eine Sondereinstufung die auch nicht an den neuen Versicherer übertragen wird.

Wahrscheinlich wäre deine SF-Klasse ohne den Schaden in 2016 bei SF15/16.

Um den genauen Verlauf der SF-Klasse heraus zu finden, solltest du beim Versicherer den Schadenverlauf der letzten Jahre nachfordern inkl. der geleisteten Zahlungen. Wenn dir etwas unklar ist, soll der Versicherer die Einstufung in SF4 begründen.

Hallo, 

vielen Dank für die Antwort.

"Der Versicherer ist verpflichtet, dir auf Anfrage deine internen und externen SF-Klassen mitzuteilen. Wie gesagt, auf Anfrage."

In der E-Mail Kommunikation habe ich explizit um die Auflistung gebeten.
Man versuchte mit der allgemeinen Rabattgeschichte zu antworten. Auf jeden Fall hat man mir angeboten die SFR zu behalten sollte ich zu ihnen zurückkehren. Eine Auflistung habe ich nicht erhalten. und Einsicht auf meinem Account habe ich auch nicht. 

Die ganze Geschichte finde ich allgemein komisch. 

Viele Grüße!

Wow, 2 Vorschäden ohne Rückstufung Dank Rabattschutz und dann den Versicherer wechseln. Das ist wirklich selten dämlich, tut mir Leid wenn ich das so deutlich sagen muss. 

Mitgeteilt wird von der alten Versicherung das Rabattgrundjahr und da sind nunmal zwei Schäden enthalten, wenn zwei Schäden gemeldet wurden. Die SF Klasse die du dem Rabattschutz zu verdanken hast, wird nicht weitergeleitet.

Wenn beim zweiten Schaden wirklich nichts reguliert wurde, solltest du mit dem alten Versicherer sprechen und darum bitten, dass der Schaden als entlastet gekennzeichnet wird. Dann zählt wenigstens dieser Schaden nicht und der neue Versicherer wird entsprechend eine (etwas) bessere SF Klasse dokumentieren können. 

Hattest du die SF20 in 2010 oder jetzt aktuell?

@NamenSindSchwer

Die SF 20 hatte ich dieses Jahr noch. 
Aber meine untere Antwort beschreibt Einiges mehr. 

Grüße!

Hallo, 

dämlich hin oder her, ich würde es eher Unwissenheit nennen.
Und durch die online Recherche sehe ich , dass ich nicht der einzige bin. 

Ich bin nicht jemand der jedes Jahr neue Versicherung sucht. 

Ich  habe aber Verdacht, dass irgendwas nicht so richtig mit den Angaben der Versicherung stimmt. Gestern haben ich in meinen Unterlagen gesucht und gefunden. Das erste Unfall erreignete sich 2008  und ich bekam einen Schreiben mit Angaben zur Schadensregulierung. Der zweite Unfall erreignete sich 2016 und ich bekam kein Schreiben zur Schadensregulierung. 

In der E-Mail Kommunikation mit der alten Versicherung, sagten sie mir ich hätte Unfälle 2010 und 2016 und beide wären mit Schadensregulierung. 
Morgen werde ich den Unfallbeteiligten von 2016 anrufen und fragen ob er Geld für den Schaden bekommen hat. 

Mal sehen. 

Viele Grüße!

 

Ja, das ist der typische Fall einer Falschberatung! Dir hätte man bei Vertragsabschluss erklären müssen, dass du trotzdem irgendwann zurückgestuft wirst und dadurch einen Nachteil durch das Schadenfreiheitsrabattsystem bekommst. Keine neue Versicherung übernimmt einen Rabattschutz mit Schäden.

Somit hast immer schön brav den erhöhten Beitrag gezahlt und wirst am Ende doch zurückgestuft. Jeder der den Rabattschutz nicht hatte und ebenfalls die Schäden hatte, steht heute besser da und hat viel weniger an Beitrag gezahlt.

Ja, so wie deine Versicherungen handeln, ist soweit in Ordnung.

Jeder der den Rabattschutz nicht hatte und ebenfalls die Schäden hatte, steht heute besser da und hat viel weniger an Beitrag gezahlt.

Kann man so pauschal nicht sagen, dafür müsste man wissen wie viel Mehrprämie der Rabattschutz gekostet hat und wie hoch die Mehrprämie bei einer Rückstufung gewesen wäre. Schließlich wäre er ohne Rabattschutz ja die letzten 7 Jahre in einer schlechteren SF Klasse gewesen. 

Dir hätte man bei Vertragsabschluss erklären müssen, dass du trotzdem irgendwann zurückgestuft wirst

Woher willst du wissen, dass das damals nicht gemacht wurde? Aus eigener Erfahrung vergessen das die Kunden ganz schnell, besondern wenn zum Jahreswechsel wieder alle mit ach so "günstigen" Prämien locken.

Vielmehr liegt die Falschberatung beim neuen Versicherer. Dort muss der Schaden aus 2016 ja angegeben worden sein, wodurch jeder Berater stutzig werden sollte. Irgendwas sagt mir aber, dass es beim Wechsel überhaupt keine Beratung gab...

@NamenSindSchwer

Woher ich dass wissen will? Erfahrung, jahrelange Erfahrung.

@NamenSindSchwer

Ich habe mir selbst die Suppe gekocht. Habe mich aus Zeitmangel nicht richtig informiert.

.... binde bitte einfach ein Deinen Berater/Makler, denn für den sind solche Fragen doch Alltag und der kennt Deine vereinbarten AKB.

Für mich hört sich das richtig an, denn weitergegeben wird doch das Rabattgrundjahr und nicht die SF-Klasse.