Kann man beim Jugendamt ein Gesprächsprotokoll verlangen?

4 Antworten

Du hast immer das Recht einen sogenannten Beistand - Juristendeutsch - mit dabei zu haben wenn Du auf einer von Steuergeldern bezahlten Stelle bist. Diese Person ist bitte erwachsen und bestenfalls weder verwandt noch verschwägert noch hat sie selbst ein persönliches nachweisbares Interesse im vorliegenden Fall. 

Sollte sich ein Beistand während des Gespräches äußern so gilt die Äußerung so lange als die Deine wie Du nicht während des Gesprächs widersprichst. Wird das Gespräch beendet und Du hast noch nicht widersprochen ist die Äußerung nicht mehr rückgängig zu machen. 

Der Beistand kann durchaus mitschreiben während des Gespräches. Ein Gesprächsprotokoll zu verbieten habe ich noch nirgendwo als anerkanntes Recht finden können. 

Die Gesprächspartner können sich dann am Ende darauf einigen das Gesprächsprotokoll gemeinsam zu unterzeichnen. Wird die Unterzeichnung von Amtsseite verweigert ist die Verweigerung zu akzeptieren. 

Auf jeden Fall sollte dokumentiert werden dass der Beistand als Protokollführer unterschreibt. 

Ort

Datum

Protokollführer   Unterschrift

Gesprächsteilnehmer A

Gesprächsteilnehmer B

Du kannst selbst Protokoll mitschreiben.

Bei Hilfeplangesprächen bekommst Du automatisch ein Protokoll.

Die praktische Umsetzung dürfte etwas schwierig werden. Einen Protokollführer gibt es nicht. Nächstes mal Diktiergerät mitlaufen lassen.

ist das erlaubt

@netwibke

Wenn Du zu Beginn darauf hinweist schon. Es ist ja nur eine Gedächtnisstütze für Dich. Und Du sprichst mit dem Amt, nicht mit einer Privatperson.

@BertRollmops

auch wenn die Gegenseite dabei ist

@netwibke

Fragen kostet nichts. Es dürfte in beiderseitigem Interesse liegen, das die Wahrheit gesprochen wird. Wenn ein normales Gespräch nicht möglich ist, wird es eh schwierig werden. Im Jugendamt ist eine neutrale Person vom Amt zugegen, die die wesentlichen Inhalte festhält. Aber das ist kein Gesprächsprotokoll, in dem jeder kleine Satz drinsteht, der gesprochen wurde. Da musst Du flexibel sein. Wenn Dir wichtig ist, etwas bestimmtes offiziell zu dokumentieren, dann sag das. Man kann das dann aufschreiben lassen.

Wenn der Sachbearbeiter das nicht will, kann man selbstverständlich kein Diktiergerät mitlaufen lassen.

@Menuett

Dann kan man sich einen anderen "Sachbearbeiter" holen. Der hat keine privaten Wünsche zu äußern, sondern sein Amt auszufüllen.

@BertRollmops

oft genug ist das kein "privater Wunsch", sondern dienstlich "von oben" so angeordnet, das in der ganzen Behörde oder Dienststelle keinerlei Audio-Mitschnitte erlaubt sind.

So war es zumindest auf dem Jugendamt, wo ein Bekannter gearbeitet hat.

@SimonG30

Dann sollte man etwas mehr Zeit einplanen, zum Mitschreiben. Mal sehen, was denen lieber ist. Ich halte die ganze Diskussion ohnehin für überzogen. Ein lückenloses Protokoll kann man in einer Gerichtsverhandlung erwarten, aber doch nicht bei einem Gespräch im Amt..

Das kannst du anfertigen.