WG Mitbewohnerin will Hund, kann ich außerordentlich kündigen?

5 Antworten

Der Mietvertrag regelt, ob Tierhaltung zulässig ist. Wenn da steht: nur Kleintiere,  dann gehört ein Hund dazu. Dann braucht es die Genehmigung des Vermieters.

Warum willst DU ausweichen. Setze DEIN Recht durch. Setze Dich mit dem Vermieter in Verbindung und lass die Hundehaltung untersagen. Wenn Deine Mitbewohnerin eine derart gravierende Veränderung in ihrer Wohnsituation vornehmen möchte, dass muss sie sich eine andere Wohnung suchen!

Wenn Du allerdings ohnehin ausziehen möchtest, dass kannst Du das jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.

Ich würde mich an Deiner Stelle an den Vermieter wenden. Red mit ihm und sag ihm, was Deine Mitbewohnerin vorhat.

Auch wenn ich als Hundeliebhaberin natürlich nicht verstehen kann, dass man nicht mit einem Hund zusammenleben möchte, so finde ich trotzdem das Verhalten Deiner Mitbewohnerin egoistisch und unverschämt.

Sag dem Vermieter,dass Du den Mietvertrag sofort kündigen wirst, wenn er einen Hund erlaubt. Vielleicht kann er im Nachhinein Tierhaltung noch verbieten.

Tierhaltung ist doch im Mietvertrag geregelt. Wenn Tierhaltung dort ausgeschlossen ist, kann sie sich keinen Hund holen und kündigen kannst du doch sowieso, wenn du keine Lust mehr hast, dort zu wohnen.

kleinesissi 
Fragesteller
 28.10.2016, 19:14

Es geht aber darum das ich dann keine 3 Monate mit einem hund zusammen leben will. Im Mietvertrag steht auch nichts zum Thema Hund 

supersuni96  28.10.2016, 19:16
@kleinesissi

Wenn im Mietvertrag dazu nichts steht, dann hast du die A-Karte. Wenn der Vermieter Hundehaltung erlaubt, dir das aber nicht gefällt, würde ich auch ausziehen. Vor allem, weil der Hund ja dann die Räume betritt, die ihr gemeinsam nutzt (Küche etc.) Wenn die Mitbewohnerin nicht komplett asozial ist, holt sie sich keinen Hund. Das geht in einer WG einfach nicht, außer es wären absolut alle damit einverstanden. 

NormalesMaedche  28.10.2016, 21:59

Wieso sollte das jemanden aber auch stören, es ist ja ihr Hund, sie kümmert sich drum. man kann sich auch wirklich anstellen, es ist ja schrecklich den Hund ab und zu zu sehen. Wenn man angst vor Hunden hat oder ne Allergie ist das was andres

supersuni96  28.10.2016, 22:12
@NormalesMaedche

NormalesMaedche: Du hast offensichtlich noch nie in einer WG gelebt. Da nutzen die Mieter Küche, Hausflur und Bad gemeinsam. Es ist unrealistisch, in einer WG einen Hund zu halten, wenn man nur Mieter eines einzelnen Zimmers ist. Der Rest sind Gemeinschaftsräume, in denen der Hund dann nicht sein dürfte. Wie soll das funktionieren? Richtig: GAR NICHT !

johnnymcmuff  28.10.2016, 23:05

Tierhaltung ist doch im Mietvertrag geregelt. Wenn Tierhaltung dort ausgeschlossen ist, kann sie sich keinen Hund holen

Nicht Alles was in Verträgen steht ist wirksam!

Der BGH hat in einem Urteil entschieden, dass speziell so eine Klausel unwirksam ist.

Wenn der Vermieter Hundehaltung erlaubt, dir das aber nicht gefällt, würde ich auch ausziehen. Vor allem, weil der Hund ja dann die Räume betritt, die ihr gemeinsam nutzt (Küche etc.)

Das wäre eine Möglichkeit und ist auch nachvollziehbar.



supersuni96  28.10.2016, 23:08
@johnnymcmuff

Ich wohne jetzt selber in einer WG. In meinem Mietvertrag ist die Tierhaltung definitiv ausgeschlossen. In der Wohnung gehört ja nur das Zimmer mir alleine. Flur, Bad und Küche sind Gemeinschaftsräume, an denen JEDER Mieter einen Anteil hat. Da kann nicht ein einzelner Mieter sich einen Hund anschaffen. Vor Gericht würde die Fragestellerin IMMER Recht bekommen, wenn sie gegen einen Hund in einer WG ist.

johnnymcmuff  01.11.2016, 18:42
@supersuni96

Vor Gericht würde die Fragestellerin IMMER Recht bekommen, wenn sie gegen einen Hund in einer WG ist.

Komisch, ich habe mal versucht da etwas zu googeln aber habe nichts gefunden was Deine Behauptung bestärkt.

Du kannst sofort kündigen.

Aber:

Nicht fristlos und Du musst die Kündigungsfrist einhalten.

Warum?

Weil Dir bestimmt nicht vertraglich zugesichert wurde, dass es in der WG keine Tiere geben wird.

supersuni96  28.10.2016, 23:11

johnny: Das ist realitätsfern. Eine WG ist in KEINEM FALL mit einer normalen Wohnung vergleichbar. Das ergibt sich schon aus dem Umstand, dass Küche, Flur und Bad Gemeinschaftsräume sind. Wenn da ein einzelner Mieter sich gegen den Willen der anderen einen Hund anschaffen würde, wäre das immer ein Grund für eine fristlose Kündigung. 

johnnymcmuff  28.10.2016, 23:22
@supersuni96

Wenn da ein einzelner Mieter sich gegen den Willen der anderen einen Hund anschaffen würde, wäre das immer ein Grund für eine fristlose Kündigung. 

Das ist Deine Meinung, Beweise hast Du nicht.

Wie das genau mit den Gemeinschaftsräumen ist, das kann ich nicht beurteilen, aber in seinem Zimmer mal vorausgesetzt es wäre ein sehr großes Zimmer und und ein sehr kleiner Hund; kenne ich kein Urteil, was eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.

Aber ich glaube nicht, dass ein Vermieter das Erlauben würde.

Man könnte wahrscheinlich das Urteil vom BGH heranziehen in dem steht, das der Vermieter die Interessen aller Parteien berücksichtigen muss.

Und da denke ich, dass die Gemeinschaftsräume gegen eine Hundehaltung sprechen.

Meiner Ansicht nach wäre eine fristlose Kündigung vielleicht nur dann möglich, wenn man den Vermieter auffordert, etwas gegen Hundehaltung zu unternehmen und er dann nicht reagieren würde.

Aber Alles Theorie.

Ich als Vermieter würde keine Hundehaltung in der WG erlauben.

Und die Mitbewohnerin muss den Vermieter um Erlaubnis fragen.

Das kann keiner wissen, der nicht die Bedingungen des Mietvertrags kennt. Kläre das mit dem Vermieter.