Aus Wg sofort ausziehen

8 Antworten

nein, das geht nicht, wenn die mitbewohnerin nicht kulant ist, was sie nicht sein muss... such ihr doch nen untermieter. den muss sie zwar auch nicht akzeptieren, aber vielleicht passts ja...

Mündliche Aussagen deiner Vermieterin sind praktisch nichts wert.

Habt ihr beide den Mietvertrag unterschrieben? Dann könnt ihr eigentlich auch nur beide die Wohnung kündigen. Du alleine könntest das gar nicht. Mit der Rechtsfolge, dass du weiterhin deinen Mietanteil tragen musst!

Also, wie ist überhaupt de aktuelle Vertragssituation?

Deansal 
Fragesteller
 19.01.2015, 11:56

ja wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag

anjanni  19.01.2015, 11:59
@Deansal

Die mündliche Zusage der Vermieterin ist hier sehr viel wert: sie ist offenbar bereit, mit der Mitmieterin allein das Vertragsverhältnis fortzusetzen!

Nun müssen sich die beiden nur noch einigen, zu wann sie diese Vertragsänderung haben wollen!!!

Atzec  19.01.2015, 12:00
@Deansal

Dann sitzt deine Mitbewohnerin am viel längeren hebel.

Alleine kanst du nicht so einfach kündigen, schon gar nicht, wenn sie nicht mitspielt. Du kannst sie lediglich per gerichtsentscheid dazu zwingen, einer ordentlichen Kündigung zuzustimmen.

Das Leben ist nunmal kein Wunschkonzert.

Allerdings musst du ja auch nicht ausziehen, wenn ihr Freund da reinmöchte... :)

Mit diesem Pfund ließe sich vielleicht eine halbwegs akzeptable verhandlungslösung erwuchern...:-)

Atzec  19.01.2015, 12:01
@anjanni

Na ja, da es an dieser bedingung liegt, reicht eben die mündliche Zusage der vermieterin nicht aus. Zumal die im Zweifel auch keinen Cent wert wäre, wenn die sich an nichts mehr erinnern möchte...

Wenn Ihr keinen Vertrag habt, okay.. dann kannst Du raus, denke ich - aber könnt Ihr Euch nicht Beide auf irgendwas einigen ?

Deansal 
Fragesteller
 19.01.2015, 11:54

sie lässt sich nicht davon abbringen und will unbedingt das ich bis juni drin bleibe aber ich bin kein Lückenbüßer. sonst muss ich halt ne Kündigung schreiben und 3 monate abwarten

anjanni  19.01.2015, 12:01
@Deansal
sonst muss ich halt ne Kündigung schreiben und 3 monate abwarten

Das nützt nichts, da Du nicht die WG auf diese Weise kündigen kannst.

Man kann die ganze Wohnung kündigen - aber auch nicht Du allein, sondern Ihr beide gemeinsam.

Rechtlich hast Du überhaupt nichts auf Deiner Seite! (Außer der Zusage der Vermieterin, dass sie bereit ist, das Mietverhältnis mit Deiner Mitbewohnerin allein fortzusetzen).

Deansal 
Fragesteller
 19.01.2015, 11:54

sie lässt sich nicht davon abbringen und will unbedingt das ich bis juni drin bleibe aber ich bin kein Lückenbüßer. sonst muss ich halt ne Kündigung schreiben und 3 monate abwarten

Atzec  19.01.2015, 11:56
@Deansal

Das kannst du vermutlich gar nicht...

Atzec  19.01.2015, 11:55

Blödsinn, einen vertrag haben sie faktisch immer. Der muss ja nicht schriftlich vorliegen.

Wer steht denn im Mietvertrag?

Wenn man in einer Wg wohnt, muss man auch Kompromisse finden. Und in einer normalen Wohnung hast du auch drei Monate Kündigungsfrist, deine Freundin von heute auf morgen einfach so sitzen lassen zu wollen ist einfach nur unfair und geht so nicht.

Du musst die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, kannst also zum 01.05. ausziehen. Dass du bis dahin noch die komplette Miete inklusive Nebenkosten zahlen musst, ist vollkommen selbstverständlich. Schließlich muss auch der Abtrag an den Stromanbieter weiterhin bezahlt werden, das sind doch laufende Kosten. Am Jahresende gibt es eine Nebenkostenabrechnung, da bekommt man dann zu viel eingezahltes zurück.

Dass du für das Zimmer genauso viel bezahlst wie deine Freundin, obwohl deines kleiner ist, ist jetzt tatsächlich dein Problem - wenn dich das stört, hätte man von Anfang an anderes vereinbaren müssen. nach Monaten damit anzukommen ist Unsinn, ihr habt euch ja schließlich auf diese Zahlungen geeinigt.

WIe wollt ihr das mit der Kaution den handhaben? Die Kaution bekommt man ja beim Auszug zurück. Wie hoch war diese Kaution? Dass du deinen Anteil an den Maklerkosten übernehmen sollst, halte ich für vollkommen legitim.

anjanni  19.01.2015, 11:58
Du musst die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten,

Das ist rechtlich so nicht haltbar. Es sieht so aus, als ob beide gemeinsam einen Mietvertrag mit dem Vermieter unterschrieben haben. Da müssen beide gemeinsam kündigen oder gemeinsam eine Lösung finden, wie man das Mietverhältnis auseinanderdividiert. Der Vermieter scheint entgegenkommend zu sein. Aber das WG-Binnenverhältnis hat keine derartige Kündigungsfrist!

DieKatzeMitHut  19.01.2015, 12:20
@anjanni

Der Vermieter hat gesagt, dass sie natürlich sofort ausziehen kann, WENN die Mitbewohnerin das Zimmer übernimmt. Aber das kann sie ja anscheinend nicht (wer kann schon so spontan für vier Monate die doppelte Miete bezahlen?).

Und dann muss der Mietvertrag im Zweifelsfall eben aufgelöst werden. Man kann nicht einfach so ohne weiteres von heute auf morgen ausziehen, mit einem Mietvertrag verpflichtet man sich. Es stehen beide im Mietvertrag, also sind beide für die Zahlung der Miete verantwortlich.

Ich finde es nicht fair, so schnelle Entscheidungen zu treffen. So kann deine WG Partnerin gar nicht darauf reagieren. Ihr müsst zusammen eine Lösungn finden denn du wohnst genau so dort, auch wenn du weniger zuhause bist. Freundschaft ist ein Ehrensache und nicht etwas käufliches. Überleg dir wie du mit deinen Freunden umgehst. Denke nicht das du möchtest das deine Freunde so mit dir umgehen würden.