Aus WG ausziehen - Allgemein gekaufte Gegenstände?

5 Antworten

Normalerweise wird das an den Nachmieter "weitergegeben". In der WG meiner Freundin muss der neue WG-Bewohner dem Ausziehenden für die Gemeinschaftsteile einen Betrag als Ablöse zahlen. Der ist allerdings nicht so hoch, wie der Betrag der Erstanschaffung, da die Sachen sich ja auch abnutzen. Du könntest deinem Nachfolger 100 Euro Ablösesumme abfordern. Solche Dinge regelt man im Übrigen VORHER im Mietvertrag.

Sprich mit Deinen Mitbewohnern und findet eine gemeinsame Lösung.

Wenn im Mietvertrag oder generell einem Vertrag das nicht geregelt ist wird es schwer.

Ansonsten würde ich nur versuchen dem Nachmieter die Sachen zu verkaufen quasi als Pflicht für den Einzug.. Muss er natürlich nicht

Nur einen Anspruch auf den Zeitwert und dann nur wie hier 1/3 teil ..

Wir hatten eine Gemeinschaftskasse für genau diesen Zweck: Was dann angeschafft war, blieb in der WG. Allerdings hatten wir keine so teuren Anschaffungen.

Kühlschrank, Waschmaschine, etc. -> wurde gegen Ablöse an die Nachbewohner weitergegeben. War bei den Besichtigungen durch selbige so abgesprochen worden. »Ja, aber ich habe schon eine Waschmaschine - ich brauche nicht noch eine. Daher werde ich dafür nicht bezahlen!« - »Kein Problem. Viel Spaß bei der weiteren Zimmersuche. Und Tschüss.«.