Kann man auf eine Gerichtsverhandlung auch verzichten und sich einfach schuldig bekennen, um auf die Gerichtskosten zu verzichten?

7 Antworten

Nein, das geht freiwillig nicht. Möglich ist lediglich, bei der Staatsanwaltschaft anzuregen, statt Anklage zu erheben einen Strafbefehl zu beantragen. Wenn die Staatsanwaltschaft dem nachkommt und der Richter auch einverstanden ist, würde das bedeuten, dass es nicht zu einer mündlichen Verhandlung kommt, sondern stattdessen dir ein Strafbefehl nach Hause geschicht wird. Die Kosten würdest du natürlich auch tragen, sie liegen jedoch unter den Kosten, die bei einer mündlichen Verhandlung entstehen würden.

Ratsam ist es, dir einen Anwalt hinzuzuziehen. Das kostet dich jedoch wieder mehr Geld, das du nicht ersetzt bekommst, sondern selbst zu tragen hast. Die Frage ist also: Schaffst du es alleine, die Staatsanwaltschaft dazu zu bewegen, einen Strafbefehl zu beantragen, oder hat nur dein Anwalt eine reelle Chance darauf (weil du eben keine Rechtskenntnisse hast)? Im zweiten Fall würde sich dann die Frage anschließen, ob es finanziell lohnenswerter wäre, einen Anwalt zu beauftragen und die mündliche Verhandlung eventuell zu verhindern (dann: höhere Anwaltskosten, niedrigere Verfahrenskosten) oder ob es günstiger wäre, keinen Anwalt zu nehmen und nur geringe Chancen auf Beendigung des Verfahrens ohne mündliche Verhandlung zu haben (dann: höhere Verfahrenskosten, aber keine Anwaltskosten).

In jedem Fall kannst du jedoch selbst bei der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl anregen oder sogar die Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO). Die Frage ist eben nur, ob du damit erfolgreich bist. Nachteile dürftest du dadurch jedenfalls keine haben.

Eine Frage bleibt noch offen: Bist du überhaupt schon volljährig? Falls nicht, sind die vorstehenden Ausführungen wegen § 79 Abs. 1 JGG nicht zutreffend, denn gegen einen Jugendliche wird kein Strafbefehl erlassen. Dann könnte dir aber § 74 JGG helfen: In einem Verfahren gegen Jugendliche kann davon abgesehen werden, dem Verurteilten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Kommt darauf an um was es geht. Wie heisst das Delikt? Sexualdelikte werden fast immer verhandelt. Ansonsten kann der Anwalt einen so genannten Strafbefehl mit dem Staatsanwalt aushandeln. Wenn das klappt, dann muss aber auch der Richter zustimmen!

Louis5225 
Fragesteller
 18.04.2017, 15:11

Es gab da einen kleinen Streit, und weil ich angetrunken war, ist das ganze außer Kontrolle geraten. Nun, mir wird vorgeworfen:

Sachbeschädigung (ich glaube, es war nur ein Aschenbecher oder so), Beleidigung (wobei ich nicht mehr weiß, was ich gesagt habe) und versuchte Körperverletzung.

Ich stand unter dem Einluss von Alkohol(1,7 promille) und die Polizei hat einen Alkohltest gemacht.

markusb0815  18.04.2017, 15:16
@Louis5225

Das sollte möglich sein. Frag deinen Anwalt mal explizit danach. Weil er verdient vermutlich mehr in einem Verfahren als durch einen Strafbefehl ^^

Louis5225 
Fragesteller
 18.04.2017, 15:18
@markusb0815

Sind das schwere Anschuldigungen?

wenn ein termin anberaumt ist werden die kosten anfallen .

das hätten sie mit ihrem rechtsvertreter vorher besprechen sollen . 

wer von der brücke springt , hat keinen rückweg -- wer die brücke meidet , kann andere wege gehen .

markusb0815  18.04.2017, 15:15

Wie gesagt Unsinn. Der Anwalt kann im Vorfeld mit dem Staatsanwalt über einen Strafbefehl handeln. Diese Möglichkeit gibt es!

Eine Verhandlung kann auch einen Tag vor dem Termin noch abgesagt werden. Es fallen da auch Gebühren an aber eben viel weniger!

Kuestenflieger  18.04.2017, 15:17
@markusb0815

Genau das steht dort : mittlere Zeile !

Ein Strafbefehl könnte möglich sein. Je nachdem in welchem Verfahrensstadium du sich befindest... Frag Mal bei der StA nach!

Problem ist das nach Paragraph_92 GGB einzig ein Richter die im GGB genannten Rechte zum Beispiel Recht auf Freiheit ausser Kraft setzen darf

LeonDerLustige  19.04.2017, 07:52

jo sorry