Gerichtskosten tragen

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Gerichtskosten sind zu tragen, wenn man einen Strafbefehl bekommt oder wenn man in einer Gerichtsverhandlung schuldig gesprochen wird. Die "Eigenmenge" begründet nur ein Absehen von der Strafverfolgung, wenn es sich um einen Täter handelt, der vorher noch nicht großartig in Erscheinung getreten ist. Die konkrete Menge ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Das bedeutet nicht, daß der Besitz von Drogen damit nicht strafbar wäre. Es bedeutet nur, daß unter bestimmten Umständen von einer Strafverfolgung abgesehen wird.

Die Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz geregelt.

Grundsatz ist in der Tat, dass Du in der Strafjustiz löhnen musst, wenn Du schuldig gesprochen wirst und natürlich nicht, wenn Du freigesprochen wirst.

In der Ziviljustiz muss ebenfalls der zahlen, der verliert. Der Kläger muss jedoch für alle Kosten in Vorleistung gehen.

Ausserdem gibt es die Institution der Prozesskostenhilfe bzw des Pflichtverteidigers für Bedürftige.

selbst wenn es der staat war und nicht eine Privatklage????

Hallo romancem,

Gerichtskosten muß immer derjenige tragen, der im Rechtsstreit unterlegen ist (Zivilverfahren u.a.). Im Strafverfahren in der Regel trägt der Beschuldigte die Kosten, sei denn, er ist nicht schuldig gesprochen oder auf andere Art und Weise freigesprochen.

Die Kostenregelung trifft das angerufene Gericht in seiner Entscheidung, Urteil oder Beschluß.

Eine bestimmte Eigenmenge an Drogen oder Rauschmittel, der sogenannte Eigenbedarf ist rechtlich nicht geregelt und eine Straffreiheit besteht hierfür nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch eine bestimmte Menge an Drogen über die bundesdeutschen Grenzen zu schmuggeln. Die Menge des Eigenbedarfes wird in den jeweiligen Bundesländer unterschiedlich gehandhabt.

Jedoch kann die Strafverfolgungsbehörde iS § 31a BTMG unter bestimmten Voraussetzungen von der Strafverfolgung absehen. Hierauf sollte man nicht immer hierauf vertrauen, weil dies eine Ausnahmeregelung darstellt.

Sie sollten sich hierzu mit einen Anwalt des Vertrauens besprechen. In Strafverfahren ggf. mit dem Pflichtverteidiger, wenn ein solcher berufen wurde Ihre Interessen zu vertreten.

Mit freundl. Grüssen

Albert Stamm Rechtsanwalt

wer verliert muss zahlen