kann man als selbstständiger die monatskarte für den ÖPNV umsatzsteuerlich geltend machen?

3 Antworten

Natürlich kann eine Monatskarte Betriebsausgabe sein. Die Frage ist, ob der Aufwand voll, zum Teil oder gar nicht als Kosten abgezogen werden darf.

Bei Arbeitnehmern gibt es die Regelung, dass die private Nutzung des Jobtickets unschädlich ist. Ob jetzt Unternehmer dieses im Sinne der Gleichbehandlung auch tun dürfen brauchte ich bisher nie zu prüfen. Daher würde ich vorbehaltlich einer eigenen Prüfung bei den Fahrtkosten eigens ein Konto anlegen und darauf die Aufwendungen buchen. Dabei würde ich die Kontenbezeichnung so wählen, dass es erkennbar ist worum es geht.

Bei den Leistungsentnahmen würde ich Telefon u.ä. getrennt buchen und auch da die Leistung beim Namen nennen. Damit wird deutlich, dass kein Eigenverbrauch gebucht wurde. Damit gibt man m.E. dem Finanzamt voll umfänglich bekannt wie man den Betrag behandelt hat.

Ist auf der Monatskarte ein MWSt-Betrag angegeben? Nein.

Im ÖPNV wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Als Betriebsausgaben lassen sich die Kosten sicher anrechnen.

angy2001  01.05.2013, 20:51

Doch, in der ÖPNV-Fahrkarte ist auch MWSt drin - auch wenn er nicht extra ausgewiesen ist. Es gibt sogar welche mit 7 und welche mit 19%.

http://www.mobi-wissen.de/begriff/umsatzsteuer

Mikkey  01.05.2013, 23:06
@angy2001

Sorry, hast recht, dann hab ich damals (r) einige DM verschenkt.

Dann kann die MWSt natürlich auch als Vorsteuer geltend gemacht werden.

angy2001  02.05.2013, 06:27
@Mikkey

... aber doch nur, wenn es Geschäftsausgaben sind. Ich denke aber, dass diese öpnv-Fahrkarte nicht zu den Geschäftsausgaben gehört, sondern zu den Privatausgaben zu rechnen ist.

Helefant  01.05.2013, 20:53

Im ÖPNV wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Warum denn nicht? Gibt's dazu eine Vorschrift?

Widerspricht das nicht § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG?

Meandor  01.05.2013, 21:47
@Helefant

Es gibt sogar einen § 34 UStDV der Sonderregelungen für Fahrausweise enthält.

Auch als Selbstständiger kannst du die Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstätte in deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.