Kann Krankengeld nach dem Tod des betreffenden für gewisse Zeit wietergezahlt werden?

5 Antworten

Die Krankengeldzahlung endet definitiv mit dem Tod des Beziehers des Krankengeldes da es ja nur für den Betroffenen als Lohnausfall gedacht ist. Wenn der Betroffene Rente beziehen würde bekäme er ja kein Krankengeld. Im vorigen Jahr ist mein Bruder verstorben und wir Geschwister bekamen als Erben nur bis zu seinem Todestag das noch ausstehende Krankengeld also keinen Tag länger.

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Ehegatten steht der Betrag der vollen Versichertenrente zu, der sogenannte Rentenartfaktor beträgt in dieser Zeit 1,0. Solange der Rentenartfaktor 1,0 bei der Hinterbliebenenrente beträgt, ist keine Einkommensanrechnung vorzunehmen. Erst ab dem 4. Kalendermonat nach dem Tod würde das Krankengeld auf die Witwerrente angerechnet.

Nein, dann gibt es höchstens eine Hinterbliebenenrente. Aber beim öffentlichen Dienst z.B. kann/konnte es noch Gehalt nach dem Tod geben.

Nein Krankengelder dürfen nicht über den Tot hinaus bezogen werden.

Kann ich mir nicht vorstellen, da der Patient nicht mehr krank ist