FSJ nach der Ausbildung; Kindergeld?

3 Antworten

JA hast du,auch wenn hier etwas anderes behauptet wird !

Anspruch auf Kindergeld haben deine Eltern bzw. du in jeder Ausbildung,egal ob du schon eine abgeschlossen hast oder nicht,du darfst nur noch keine 25 sein und das erfüllst du ja.

Aufpassen müsstest du nur,wenn du neben deinem FSJ - einer Nebenbeschäftigung nachgehen willst,dann darfst du wegen deiner abgeschlossenen Berufsausbildung nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten,sonst würde der Anspruch auf Kindergeld in dem Monat entfallen,in dem du deine Stunden überschreiten würdest.

Da du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast und auch keine weitere Ausbildung zeitnah beginnen möchtest,die auf deine Erstausbildung aufbaut,sind dir deine Eltern auch nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.

Deshalb steht dir auch dein Kindergeld selber zu,würdest du es von deinen Eltern nicht bekommen,dann könntest du einen Antrag auf Abzweigung bei der Familienkasse stellen.

Mit einer abgeschlossenen Ausbildung bist du für deinen Unterhalt selbst verantwortlich. Nur bei einer aufbauenden weiteren Ausbildung, bekämst du weiter Kindergeld.

Nein, nur während deiner Ausbildung haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld.

Leider (oder besser zum Glück für laululintu) falsch die Antwort!